Kinesiotape: Vorsicht bei der Werbung

Vor allem Physiotherapeuten sind in der Regel sehr kreativ, wenn es um Werbung  geht. Dabei sind nicht selten Werbeaussagen unzulässig. 

 

Zuletzt sah man bei den olympischen Spielen, wie beliebt Kinesiotapes sind. Diese werden in der Praxis auch immer häufiger angefragt.

Vorsicht sollte der Therapeut bei der Werbung mit Kinesiotapes walten lassen. Das Kammergericht Berlin hat beispielsweise am 11.03.2016 - Az. 5 U 151/14 entschieden, dass Werbung mit Schmerzreduktion und Schmerztherapie in Bezug auf Kinesiotapes irreführend ist, da entsprechend beworbene Anwendungserfolge nicht wissenschaftlich abgesichert seien.