Weil viele es doch noch nicht wissen: Ein Masseur (mit Abschluss nach dem MPhG) darf Massagen ohne ärztliche Verordnung verabreichen. Die Massage wird dann als Heilmittel anerkannt. Allerdings besteht eine Steuerpflicht in Höhe von 7 %.
Somit darf der Masseur zunächst einmal behandeln (Heilmittel) und er muss keine 19 % Steuer abführen, welche ansonsten für eine Wellnessbehandlung abzuführen wären. Der Masseur spar sich 12 % Steuer oder kann die Behandlung günstiger anbieten.