Deutsche Rentenversicherung verliert wieder gegen Freie Mitarbeiterin

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat erneut in einen Statusfeststellungsverfahren gegen eine Freie Mitarbeiterin verloren, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Alt unterstützt wurde. Vor dem Sozialgericht Augsburg (Aktenzeichen S 4 R 945/17) verlor die DRV am 30.01.2019 und es wurde festgestellt, dass eine Physiotherapeutin nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig sondern selbstständig war.

 

Wie so oft musste man im gesamten Verfahren den Eindruck gewinnen, dass sich die Rentenversicherung nicht wirklich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auseinandergesetzt hat. So erteilte das Sozialgericht Augsburg der Rentenversicherung eine deutliche Absage und stellte am Ende fest, dass die DRV das Verfahren verliert und die Prozesskosten zu zahlen hat.

 

Im vorliegenden Fall führten wir über mehrere Jahre ein außergerichtliches und gerichtliches Verfahren gegen die DRV und versuchten einen Bescheid zu erwirken, dass die Tätigkeit einer Physiotherapeutin in einer physiotherapeutischen Praxis als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Die DRV sah dies mal wieder anders. 

Die Bescheide wurden dann vom Sozialgericht Augsburg aufgehoben, sodass unsere Mandantin Recht bekam. Sie verfügte über eigene Praxisräumlichkeiten, führte selbst Werbung durch und akquirierte selbst Patienten. Kassenpatienten wurden über die Auftraggeberin abgerechnet, weil unsere Mandantin keine Kassenzulassung hatte. Es wurden regelmäßig Hausbesuche durchgeführt. Es wurde keine feste Mietzahlung an die Praxis, für welche Patienten behandelt wurden, abgeführt. Die Verteilung wurde nach dem Prinzip 70 zu 30 vorgenommen.

 

Das entsprechende Verfahren ist eines von vielen Verfahren, in denen die DRV nunmehr verloren hat und zwangsläufig erkennen muss, dass man sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzen sollte und es ebenso sinnvoll ist, wenn man sich mit dem tatsächlichen Sachverhalt intensiv auseinandersetzt.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wir sind gespannt, ob die DRV dagegen Rechtsmittel einlegt.