DAK unterliegt gegen Physiotherapeutin vor Sozialgericht Heilbronn

Eine Physiotherapeutin aus der Nähe von Heilbronn rechnete seit Jahrzehnten Leistungen der manuellen Lymphdrainage ab, welche auch vergütet wurden. Allerdings wurde seitens der Davaso GmbH für die DAK-Gesundheit plötzlich eine Vergütung der manuellen Lymphdrainage in Bezug auf eine Verordnung nicht vorgenommen. Dabei wurde seitens der Davaso mitgeteilt, dass eine Zulassungserweiterung für die manuelle Lymphdrainage nicht bestünde. Dies nahm die Therapeutin zum Anlass, ihre Zulassungserweiterung zuzusenden sowie die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € geltend zu machen. Danach wurde doch nicht gezahlt. 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Alt wurde anschließend beauftragt, das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Heilbronn einzuleiten. Es wurde dann Klage eingereicht und am 07.09.2023 erklärte die DAK-Gesundheit, dass sie sowohl die Behandlungsvergütung für die manuelle Lymphdrainage zahlen würde, wie auch die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € und Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Ebenso erklärte die DAK, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Die Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn mit dem Aktenzeichen S 10 KR 1536/23 konnte dann für erledigt erklärt werden. Die Therapeutin hatte ihr Ziel erreicht. 

 

Der Fall zeigt erneut, dass entweder bei der DAK-Gesundheit oder der Davaso GmbH EDV-Probleme vorliegen und sogar somit Praxen eine jahrzehntelange bestehende Zulassungserweiterung plötzlich nicht mehr anerkannt bekommen und trotz Bemühung der Praxen ein Einsehen seitens der Krankenkasse bzw. deren Abrechnungsdienstleister außergerichtlich nicht stattfindet. 

 

Leider zeigt der Fall auch, dass es häufig keinen Sinn macht, sich außergerichtlich mit der Davaso GmbH oder gesetzlichen Krankenversicherungen bei derartigen Fällen auseinander-zusetzen und somit direkt das Klageverfahren auf den Weg zu bringen ist. Zumindest erkannte die DAK-Gesundheit, dass sie um die Zahlung nicht herumkommt und die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen hat. Ebenso wurde erkannt, dass die Verzugskostenpauschale und Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen sind. 

 

Die Therapeutin freute sich sehr darüber, dass die DAK-Gesundheit endlich eingelenkt hat und Rechtsanwalt Alt freute sich darüber, wieder für mehr Gerechtigkeit im Gesundheitswesen gesorgt zu haben.