Kursanmeldungen können teuer werden

Eine Frau meldete sich in einer Praxis in Flörsheim-Dalsheim für einen Kurs an und nahm an diesem nicht teil. Sie erhielt eine Rechnung über die Kursgebühren für die Wirbelsäulengymnastik und zahlte hierauf zunächst nicht. Erst nach anwaltlichen Aufforderungen durch Rechtsanwalt Alt wurden Kursgebühren gezahlt, allerdings wurden die nun auch geltend gemachten Rechtsanwaltskosten nicht gezahlt. Daraus entwickelte sich ein Klageverfahren über die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. 

Das Amtsgericht Worms entschied mit Urteil vom 28.09.2023 und dem Aktenzeichen 9 C 187/23, dass die Rechtsanwaltskosten zu erstatten waren und verurteilte die Patientin zur Zahlung. Schließlich war die Patientin durch die Anmeldung zum Kurs dazu verpflichtet die Kursgebühren zu zahlen und hatte trotz Zahlungsaufforderung eine Zahlung nicht vorgenommen. Dadurch ergab sich die Erstattungspflicht für die Rechtsanwaltskosten. 

 

Somit hat die Dame nunmehr die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen und die außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts. 

 

Folglich sollten Teilnehmer die Anmeldung der Kurse unbedingt ernst nehmen.