Prüfpflicht von privat Versicherten

Privat Versicherte haben eine Prüfpflicht von Rezepten, welche sie an die eigene PKV zwecks Erstattung weiterleiten. Von dem Versicherten wird erwartet, dass dieser eine Plausibilitätsprüfung vornimmt. Im Grunde bedeutet dies, dass von dem Versicherten erwartet wird, dass dieses prüft, ob die Behandlungen möglicherweise geeignet waren sein Leiden zu kurieren, oder ob Behandlungen ohne Grundlage vorgenommen wurden. Das Therapeut sollte dies wissen und berücksichtigen.