Speziell für Physiotherapeuten

Einen Rechtsanwalt für Therapeuten oder einen Rechtsanwalt für Physiotherapeuten gibt es im Grunde nicht. Jedoch gibt es Rechtsanwälte wie uns, die sich maßgeblich mit der Beratung und Vertretung von Physiotherapeuten und Heilmittelerbringern beschäftigen.

Deshalb haben wir auch unsere tägliche Arbeit genau auf diese Personengruppe ausgerichtet.

 

Sie werden auf dieser Website einige Themen finden, die gerade Physiotherapeuten betreffen. Schauen Sie sich ruhig einmal um. Vor allem in der Kategorie "Aktuelles" finden sich viele aktuelle Informationen, aber auch auf der Seite "Artikel" oder "Videos".

 

Auch sind wir gerne bundesweit für Sie als Therapeut bei den folgend genannten Themen tätig. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um eine abschließende Auflistung handelt. Wir möchten Ihnen auf diese Weise nur ein paar Beispiele geben. Vielleicht befindet sich Ihr Anliegen auch schon bei der Themenauswahl.

Beratung und Vertretung bundesweit!

 

Existenzgründung

Sie wollen eine Praxis eröffnen? Wir beraten Sie gerne umfassend - angefangen bei den Zulassungsvoraussetzungen, über die Wertermittlung der Praxis, über einen Kauf- oder Mietvertrag bis zum Arbeitsrecht.

 

 

Arbeitsrecht in der Praxis

Die meisten Therapeuten sind entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Auch in diesem Bereich der Physiotherapie sollten in einem Arbeitsvertrag spezielle Regelungen vorgesehen sein. Wie sieht es darüber hinaus mit Minusstunden aus oder mit Sonderregelungen zur fachlichen Leistung? Können Fortbildungskosten zurückgefordert werden? Wir erklären Ihnen gerne, was Sie beachten müssen.

 

 

Vertragsverstöße / Rahmenvertragsverstöße

Sie werden von einer Krankenkasse oder einem Krankenkassenverband angeschrieben, weil es zu Globalbestätigungen auf Rezepten oder der Behandlung von Toten gekommen ist? Haben Sie vielleicht Zertifikatsleistungen durch einen nicht ausreichend qualifizierten Therapeuten abgeben lassen? Dann droht eine Vertragsstrafe, ein Strafverfahren und der Entzug der Zulassung. Sprechen Sie uns an und wir versuchen Sie bestmöglich zu vertreten.

 

 

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug

Ihnen wird ein Abrechnungsbetrug vorgeworfen? Sie sollen zum Beispiel Termine doppelt abgerechnet oder falsche Leistungen abgegeben haben? Wir finden mit Ihnen zusammen heraus, was vielleicht falsch gelaufen ist zeigen außergerichtlich wie gerichtliche Wege der Lösung auf.

 

 

Gesellschaften

Viele Therapeuten wollen eine Gemeinschaftspraxis betreiben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung einer dafür notwendigen Gesellschaft. Gleiches gilt natürlich auch für andere Gesellschaftsformen wie die GmbH, UG, etc.

 

 

Freie Mitarbeiter

Sie wollen Freie Mitarbeiter beschäftigen? Sie haben Ärger mit der Deutschen Rentenversicherung? Wir sagen Ihnen, auf was Sie achten müssen und zeigen zudem Alternativen auf. Wir beraten Sie umfassend.

 

 

Haftungsfälle

Ihnen wird ein Behandlungsfehler vorgeworfen? Wir sagen Ihnen, auf was Sie jetzt achten müssen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich wehren können. Wir beraten und vertreten Sie auf Wunsch vor Gericht.

 

 

Datenschutz

Sie haben Fragen, wie Sie Ihre Praxis organisieren müssen, um sich konform nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu verhalten? Wir beraten Sie umfassend.

 

 

Praxisbewertungen

Sie wollen Ihre Praxis verkaufen oder sich eine Praxis zulegen? Wir ermitteln für Sie den Wert, sodass Sie wissen, was Sie verlangen können oder ausgeben dürfen. Sie erhalten dann eine Ausarbeitung, aus der sich der Wert ergibt, welchen Sie verlangen können. Damit kann sich der Verkauf deutlich einfacher gestalten.

Die Bewertung von Physiotherapiepraxen gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Der Bewertungsanlass ist dabei in aller Regel der geplante Verkauf der Praxis; zumeist, weil der Inhaber selbst den Betrieb einstellt.

Wir blicken zurück auf eine reiche Erfahrung in der Bewertung von Physiotherapiepraxen und Folgen methodisch dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) vorgeschlagenen und empfohlenen modifizierten Ertragswertverfahren (Standard IDW S.1). Bei diesem Verfahren wird der Verkehrswert der Praxis aus dem Substanzwert des Betriebes (z.B. Inventar) und einen aufgeschlagenen ideellen Wert dem so genannten Geschäftswert/Goodwill abgeleitet.

Das Sachvermögen ist mehr als seine Buchwerte

Bei der Ermittlung des Substanzwertes der Praxis stellt sich zunächst die Frage, unter welchen Gesichtspunkten die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter stattzufinden hat. Methodisch solllte dabei immer von einem sogenannten Reproduktionswert ausgegangen werden. Der reine Buchwert taugt in aller Regel nicht als Ansatz für den Substanzwert, da viele Wirtschaftsgüter eine über die bloße Abschreibungszeit nach AfA hinausgehende Nutzungsdauer haben. Vielmehr ist aus Sicht eines potentiellen Käufers zu fragen, was dieser aufwenden müsste, um ein Praxisinventar vergleichbarer Qualität zu erwerben, denn ein solcher würde sich doch fragen: Was müsste ich an anderer Stelle ausgeben, um dasselbe zu erhalten?

Frühe Planung lohnt sich

Die zutreffende Ermittlung des Geschäftswertes stellt in aller Regel eine weitaus größere Herausforderung dar, als die Ermittlung des Substanzwertes der Praxis und erfordert fundierte Sachkunde. In den Geschäftswert soll insbesondere der Wert des Patientenstamms und dessen Bindung an die Praxis zum Ausdruck kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Patientenstamm in hohem Maße vom persönlichen Engagement des Inhabers der Praxis abhängt und sich nur schwer von diesem trennen lässt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der ertragbringende Einfluss des Inhabers nach seinem Ausscheiden allmählich verflüchtigt. Der Zeitraum, in welchem der Einfluss des veräußernden Inhabers noch nachwirkt und der Erwerber sein eigenes Patientenvertrauen aufbaut wird als Übergewinnszeitraum bezeichnet.

Der Wert einer Praxis hängt also auch ganz entscheidend von der Länge des Übergewinnszeitraumes ab, welcher in Fachkreisen allgemein zwischen zwei und sechs Jahren angesetzt wird. Wer durch frühzeitige Maßnahmen dem Praxiswert zu einer Verselbständigung verhilft, kann bei einer späteren Veräußerung seiner Praxis mit einem deutlich erhöhten Verkehrswert rechnen. Eine solche Verselbständigung kann insbesondere durch geeignete Werbemaßnahmen und die Einstellung neuer Mitarbeiter erreicht werden.

Wenn Sie absehen können, Ihre Praxis in den nächsten Jahren einer Veräußerung zuführen zu wollen, beraten wir Sie gerne auch langfristig strategisch.

 

 

Inkasso

Wenn Patienten Ihr Honorar nicht zahlen, ist dies ärgerlich. Wir übernehmen gerne für Sie alle Inkassoangelegenheiten.

 

 

Vor allem Physiotherapeuten finden stets aktuelle Nachrichten aus der Physiotherapie im Bereich Aktuelles.