Kosten unserer Tätigkeit

Gute Leistung kostet Geld. Gute Leistung ist aber auch ihr Geld wert. 

 

 

Vor allem Leistungen auf speziellen Rechtsgebieten wie dem Medizinrecht, Arbeitsrecht oder Wettbewerbsrecht erfordern einen großen Wissensschatz und Erfahrung. Kostentransparenz spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle.

 

Gerne nennen wir Ihnen vorab und vor einer Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten unserer Tätigkeit.

 

Wenn wir nichts anderes vereinbaren, wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, in dem die Grundregeln der anwaltlichen Abrechnung gesetzlich festgelegt sind. Im RVG ist der Grundgedanke enthalten, dass nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert abgerechnet wird, was bedeutet, dass die anwaltliche Vergütung höher ausfällt, wenn es „um mehr geht“. Meistens bedeutet dies schließlich, dass für den Rechtsanwalt auch ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht.

 

In Abweichung vom RVG ist es zudem in außergerichtlichen Angelegenheit möglich andere Kostenregelungen wie beispielsweise ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

 

Wenn Sie wissen, was meine Tätigkeit kostet, steht Ihnen frei uns zu beauftragen oder sich an einen anderen Rechtsanwalt zu wenden.

 

 

VPT-Mitglieder

 

Mitglieder des Verband für Physiotherapie (VPT) e.V. erhalten eine kostenfreie Erstberatung. Halten Sie bitte dafür Ihre Mitgliedsnummer bereit, sodass nachvollzogen werden kann, dass Sie Mitglied sind. Die täglichen, telefonischen Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr.

 

  

Rechtsschutzversicherungen

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir mit dieser gerne für Sie ab, ob diese die Kosten meiner Tätigkeit übernimmt. Viele Rechtsgebiete lassen sich versichern, sodass für den Versicherten weniger oder keine Kosten anfallen.

 

 

Anwaltsüblicher Vorschuss

 

Vor allem bei sehr aufwändigen Mandaten ist es anwaltsüblich, wenn seitens des Mandanten ein Vorschuss auf die Leistung des Rechtsanwaltes zu zahlen ist. Im Regelfall erheben wir die ersten Kosten nach einem Teil der getanen Arbeit. Bei sehr aufwändigen Mandaten werden dann durch mich in der Regel Teilrechnungen geschrieben, wenn jeweils ein Arbeitsteil abgeschlossen ist.

 

 

Telefonische Beratung

 

Sollten Sie nicht Mitglied eines Verbandes sein, mit dem wir eine Beratungsvereinbarung getroffen haben, können Sie mit uns auch einen Termin zur telefonischen Beratung vereinbaren. Von Ihrem Fall können Sie uns kostenfrei berichten. Dann teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihnen rechtlich behilflich sein können.

Für einen telefonischen Beratungstermin bis zu einer Stunde berechnen wir in der Regel pauschal 170,00 € zzgl. Umsatzsteuer als 202,30 €. Über die Kosten klären wir Sie allerdings im Vorhinein nochmals auf.

 

 

Abrechnung nach Stundensatz

 

Sofern wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Zahlung auf Stundensatzbasis treffen, berechnen wir in der Regel einen solchen in Höhe von 170,00 € zzgl. Umsatzsteuer als 202,30 €. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall und das Rechtsgebiet an, weshalb Sie bei Interesse bitte mit uns Rücksprache halten.

 

 

Beratungshilfe

 

Menschen, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, erhalten eventuell für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes eine Beihilfe vom Staat. Ein Antrag auf einen Beratungshilfeschein kann regelmäßig beim örtlichen Amtsgericht gestellt werden. Dort muss der Antragsteller von seinem Rechtsproblem berichten und mittels Urkunden (z.B. Bescheid des Jobcenters, Rentenbescheid und Mietvertrag) belegen, dass er nicht in der Lage ist für die Kosten eines Rechtsanwalts selbst aufzukommen. Sofern er einen Beratungshilfeschein erhält, besteht dann eine nur eine Selbstbeteiligung von 15 Euro.

Rechtsanwalt Alt