Medizinrecht


Das Medizinrecht stellt ein weites Feld dar. Dabei geht es auf der einen Seiten um Behandlungsfehler aber auch z.B. über Abrechnungsangelegenheiten bis hin zum Wettbewerbsrecht.

 

Im Zusammenhang mit ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen kommt es immer wieder zu Haftungsprozessen, weil eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt oder die Behandlungsmethode fehlerhaft war. 

 

 

Abrechungsproblematiken

 

Ebenso vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen bei Abrechnungsproblematiken mit Krankenkassen und Ersatzkassen. Sind Sie Heilmittelerbringer (z.B. Physiotherapeut, Masseur, Ergotherapeut, Logopäde) oder Versicherter können Sie sich vertrauensvoll mit mir in Verbindung setzen.

Immer wieder geht es dabei um Rückforderungen von Krankenkassen wegen falscher Abrechnung (z.B. in Sachen Zertifikatspositionen, KG-ZNS oder KG nach Bobath, Vojta etc.), Zahlungsverweigerung durch Krankenkassen

 

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und Kontakten auf diesem Gebiet lassen sich oftmals gute Ergebnisse für Sie realisieren.

 

 

Behandlungsverträge

 

Nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 sollte jeder Behandlung ein Behandlungsvertrag zugrunde liegen. Dabei gibt es sehr viel beachten, was in kostenlosen Muster häufig keine Beachtung findet und deshalb fehlt. Ein Arzt oder Therapeut, der keinen Behandlungsvertrag nutzt, handeln unüberlegt. Sie benötigen einen guten Behandlungsvertrag? Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Muster.

 

 

Haftungsrecht

 

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Heileingriff oder einer Behandlung

Bestimmung der Schadenshöhe

Haftung von Ärzten und Trägern medizinischer Einrichtungen

Aufklärungsmangel

Behandlungsfehler

Kunstfehler

Dokumentationsmangel

Organisationsverschulden: Übernahme der Behandlung durch einen nicht ausreichend erfahrenen Arzt

Befunderhebungsmangel

 

Rechtlich ist der Arzt verpflichtet, die Krankheit nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu diagnostizieren und zu behandeln. Der Arzt schuldet jedoch nicht den Heilungserfolg. Wenn die „richtige“ Behandlung nicht wirksam ist, so haftet der Arzt nicht. Wenn der Arzt jedoch die falsche Diagnose stellt oder eine falsche Behandlung durchführt, so schuldet er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gleiches gilt für den Heilpraktiker.

 

Vor dem medizinischen Eingriff bzw. der Behandlung muss der Arzt oder Therapeut den Patienten über alle Risiken aufklären, die die Behandlung mit sich bringt. Dabei reicht es nicht aus, wenn diese Belehrung erst im OP-Saal erfolgt, denn Grundgedanke der gesetzlichen Regelung ist, dass ein Patient sich aus freien Stücken für eine Operation entscheiden muss. Wenn die Aufklärung unvollständig erfolgt, so ist der operative Eingriff in jedem Fall rechtswidrig. Der Patient kann vom Arzt Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

 

Wir vertreten Ärzte, Therapeuten und Patienten in Haftungsprozessen und reguliere Schäden außergerichtlich mit den Haftpflichtversicherungen.

 

 

Heilmittelwerberecht

 

Das Heilmittelwerbegesetz und weitere strenge Normen stellen Heilmittelerbringer und Ärzte vor schwierige Aufgaben. Als Angehöriger der medizinischen Fachberufe dürfen sie bei weitem nicht derart werben, wie es in anderen Geschäftszweigen üblich ist. Verstoßen sie gegen etwaige Regeln und Gesetze, drohen Ihnen teure Abmahnungen. Wir beraten Sie gerne, was Sie bei Ihrem Werbeauftritt beachten müssen.

 

 

Physiotherapeuten finden zudem hier weitere Informationen zu Rechtsgebieten.