Wie absurd Regresse sein können

Immer wieder berichte ich an dieser Stelle über Regresse und Fälle von Versicherungen gegen Therapeuten.

Auch habe ich in der Vergangenheit über den sogenannten Hivamat berichtet, welcher tausendfach in Therapieeinrichtungen in Gebrauch ist.

 

Dieses Gerät wird bereits seit Jahrzehnten verkauft und besteht im wWesentlichen aus einem Handschuh und einem Gegenpol, den der Patient in der Hand hat. Mit diesem Handschuh würde dann eine manuelle Lymphdrainage durchgeführt und durch den zusätzlich fließenden Strom, soll die Behandlung intensiviert und verbessert werden. Soweit die Theorie.

 

Vor allem die AOK in Bayern geht seit Jahren gegen Praxen und Einrichtungen vor, welche den Hivamat benutzen. Es werden dann regelmäßig die vollständigen Behandlungskosten zurückgefordert, welche von einer Praxis im Rahmen der manuellen Lymphdrainage berechnet wurden. Obendrein wird eine Vertragsstrafe festgesetzt.

Die AOK führt das Argument ins Feld, dass durch die Verwendung des Gerätes aus einer aktiven Therapiemaßnahme eine passive und somit der Therapeut durch ein Gerät ersetzt wird. Wäre dem so, könnte die AOK so verfahren, wie sie es derzeit wieder im großen Ausmaß macht.

 

Aus den obigen Schilderungen ergibt sich jedoch, dass die Gründe der AOK nicht stichhaltig sind und rechtsfehlerhaft. Vor allem wird der Hivamat mit dem Lymphomaten in einen Topf geschmissen, was grob falsch ist. All dies würde eigentlich eine gute Grundlage für einen Prozess bieten. Ein weiteres Problem ist jedoch, dass das Sozialgericht Regensburg bereits einmal für die AOK in einem solchen Fall entschieden hat. Bei dem Verfahren ging es jedoch nicht um einen sonderlich hohen Betrag und es gab interne Gründe, wieso der damalige Therapeut nicht in die nächste Instanz gegangen ist. Zudem dürfte das Urteil keine Meisterleistung sein, weil es phrasenhaft die Worte der AOK einfach wiederholt. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Thematik fand nicht statt.

 

Schon die obigen Darstellungen zeigen, wie wichtig es sein kann sich mit aktuellen bzw. bestehenden Urteilen nicht abzufinden, weil hier gute Chancen für Therapeuten bestehen, sich zu wehren. Es sollte in diesem Zusammenhang nämlich nicht verkannt werden, dass die von der AOK ins Feld geführten Rückforderungen nicht selten 50.000-100.000 € betragen.

 

Den goldenen Abschluss bietet jedoch die Tatsache, dass die AOK selbst auf einer von ihr betriebenen Internetseite mit dem Hivamat wirbt und ihn als Gerät zur Intensivierung der Behandlung darstellt.

 

Wir dürfen gespannt sein, wie sich derartige Fälle in Zukunft entwickeln werden. Im Wesentlichen braucht es einen Therapeuten oder eine therapeutische Einrichtung, welche Einbehalte der AOK nicht scheut und sich der Sache in einem Prozess stellt. Die Therapeuten bräuchten hier sicherlich Ausdauer und die Möglichkeit sich finanziell zu wehren. Dieser Prozess muss selbstverständlich sauber und gut geführt werden. Dann besteht die Möglichkeit, dass auch dieses absurde Kapitel der Regresse sein Ende findet.

 

Unter dem Strich muss nämlich hier festgehalten werden, dass die Praxen, welche das entsprechende Gerät verwendet haben, dieses als Zusatzleistung für gesetzlich Versicherte verwendet haben und es diesen nur darum ging, dem Patienten besser zu helfen. Häufig erfolgte die Zusatzbehandlung damit sogar kostenfrei für den Patienten.