Auch auf dem Markt der Physiotherapie sind Bewertungsportale inzwischen kaum mehr wegzudenken. Viele Patienten nutzen diese Möglichkeit Informationen über Therapeuten einzuholen. In seinem aktuellen Urteil mit dem Aktenzeichen BGH VI ZR 34/15 entschied nun der Bundesgerichtshof, dass Bewertungsportale Beanstandungen der Nutzer genau überprüfen müssen. Sollte ein Zweifelsfall vorliegen, müsse der Nutzer seine Bewertung mit nachweisen bestätigen. Die Anonymität des Nutzers muss jedoch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs trotzdem gewahrt bleiben.
Die Entscheidung stellt Bewertungsportalen vor viele Aufgaben. Die Prüfprozesse müssen überarbeitet und zuletzt angepasst werden. Es ist sogar denkbar, dass das Bewertungsportal in Haftung genommen wird, sofern es zumutbare Prüfungspflichten verletzt.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass es auch Therapeuten einfacher wird sich gegen unberechtigte Bewertungen und gegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu wehren. Ohne dass sich Therapeuten oder Ärzte jedoch melden, ist eine Prüfung durch das Bewertungsportal nicht notwendig. Im konkreten Fall ging es um das Bewertungsportal Jameda.