GEMA unterliegt wieder gegen einen Physiotherapeuten und sektoralen Heilpraktiker

Seit Monaten mehren sich die Verfahren in der Rechtsanwaltskanzlei Alt, in denen sich Physiotherapeuten und sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie gegen die GEMA wehren wollen.

Dies ist verständlich, weil es viele rechtliche Gründe dafür gibt, dass die meisten Physiotherapeuten und Sektoren Heilpraktiker keine Gebühren an die GEMA zahlen müssen.

Am heutigen Tage flatterte ein neues Urteil zugunsten eines unserer Mandanten in die Kanzlei. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied wieder gegen die GEMA und wies eine Klage der GEMA gegen den Therapeuten ab.

Wir haben nunmehr über viele Monate eine Vielzahl von Therapeuten unterstützt, sodass die GEMA noch auf keinen grünen Zweig in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren gekommen ist.

Im vorliegenden Fall klagte die GEMA übrigens für einen Betrag von unter 100 €. Es bleibt somit zu hoffen, dass die GEMA endlich versteht, dass ihr keine Ansprüche gegen eine Vielzahl von Therapeuten zusteht. Solange sie allerdings weiter so verfährt wie bisher, freut das Verhalten vor allem Rechtsanwälte und Gerichte, weil die GEMA an diese stattliche Summen zahlen darf.

Das Urteil vom 13.05.2016 werden wir sobald wie möglich hier im Volltext veröffentlichen.

 

Sollten auch Sie als Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Heilpraktiker oder Arzt Probleme mit der GEMA haben, können Sie sich selbst verständlich vertrauensvoll an uns wenden. Dabei spielt die Höhe der Forderung für uns keine Rolle. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn es um geringe Streitwerte geht.