Aktuell liegen uns wieder mehrere Abmahnung vor, welche der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) mit Sitz in Berlin ausgesprochen hat. Er hat sich nun der Bewerbung von Mikrostromtherapie gewidmet.
Therapeuten, welche die Therapie anwenden, verbinden offensichtlich die Bewerbung häufig mit konkreten Erkrankungen, was durchaus kritisch ist und nach aktueller Rechtslage nicht zulässig sein dürfte. Zu dem Thema haben wir schon Videos erstellt, welche kostenfrei auf unserer Website angesehen werden können.
Die vom VSW vorgeschlagene Unterlassungserklärung muss jedoch in der konkreten Form derart nicht abgegeben werden und würde zu Zahlungsverpflichtungen von mehreren 1.000 Euro als Strafe führen können.
Sofern Sie betroffen sind, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, sodass wir uns für Ihre Rechte einsetzen und versuchen können den Schaden gering halten.