Abmahnungen von Physiotherapeuten durch Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Bayern

In den letzten Wochen wurde uns wieder vermehrt von Abmahnungen berichtet, die vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. gegenüber Physiotherapeuten ausgesprochen werden.

 

Im Grunde handelt es sich um Arten von Abmahnungen, über welche wir bereits mehrfach in der Vergangenheit gesprochen hab en. Es handelt sich dabei eigentlich immer um Abmahnungen wegen Heilversprechen. 

 

Besonders häufig werden wohl folgende Therapiemethoden abgemahnt: Flossing, Kinesio-Tape, Fußreflexzonentherapie, Magnetfeldtherapie, Magnetresonanztherapie, Chiropraktik und Ohrenkerzenbehandlungen.

 

Diese Behandlungsmethoden werden im Praxisalltag von vielen physiotherapeutischen Praxen abgegeben. Um diese Methoden zu bewerben, werden diese dann in Verbindung mit Erkrankungen gebracht. Dies ist nach dem aktuellen Rechtsstand derart meist nicht statthaft. Dazu haben wir auch bereits Videos erstellt, die in unserem Videobereich zu finden sind. 

 

Wir raten allen Therapeuten dazu, nicht ohne weitere Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil dies in Zukunft zu ganz erheblichen Zahlungsverpflichtungen führen könnte. 

 

Insbesondere sollte man sich im Falle einer Abmahnung eingehend beraten lassen und dann erst entscheiden, wie man auf die Abmahnung reagiert. Die Frist sollte unbedingt beachtet werden, weil ansonsten üblicherweise kurzfristig ein Klageverfahren droht, welches dann weitere ganz erhebliche Kosten verursachen kann.