AOK startet offenbar neue große Regresswelle gegen Physiotherapeuten

Bereits in den letzten Jahren berichteten wir über eine Vielzahl von Regressverfahren der AOK Bayern insbesondere gegen Physiotherapeuten, aber auch gegen Masseure und Ergotherapeuten.

 

Bei uns melden sich regelmäßig betroffene Praxen, die ein Schreiben der AOK aus Schwandorf erhalten, bei dem es sich um eine Anhörung zur Erfüllung des Rahmenvertrages bzw. wegen Verstößen gegen den Rahmenvertrag handelt. 

 

Sollte die Praxis ein solches Schreiben erhalten, muss dringend gehandelt werden, weil es ernst wird. So geht es häufig um den Einsatz von nicht abgabeberechtigten Personen. Es besteht also der Verdacht, dass Zertifikatsleistungen abgegeben wurden von nicht qualifiziertem Personal. Weiter handelt es sich nicht selten um zu Unrecht abgerechnete Leistungen oder doppelt angerechnete Termine.

Die AOK fordern dann zur Stellungnahme und zur Übersendung der Verlaufsdokumentation auf.

 

Häufig gehen diese Verfahren auf Beschwerden von Patienten oder ehemaligen Mitarbeitern zurück. Ebenso werden Befragungen von Patienten durchgeführt, aus denen sich der Verdacht der Falschabrechnung ergibt. 

 

Weil derartige Verfahren nicht nur von der AOK Bayern durchgeführt werden, sei allen Praxen nochmals angeraten immer korrekt und umfassend jede Behandlung abzugeben und zu dokumentieren, was dies leider in vielen Einrichtungen nicht hinreichend ernst genommen wird. Grund mag der Zeitmangel sein oder der Wunsch den Patienten so viel Behandlungszeit wie möglich zukommen zu lassen. Es geht dabei um die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Therapie und auch der Nebenleistungen wie Strom oder Fango.

 

Da sich vor allen in dieser Woche wieder viele Praxisinhaber bei uns gemeldet haben, ist offensichtlich, dass wieder vermehrt Kontrollen stattfinden, auf diese jede Praxis vorbereitet sein sollte und darauf achten sollte, Leistungen jeweils korrekt abzugeben - dies gilt nicht nur für bayerische Praxen.

 

Insbesondere mit steigenden Behandlungspreisen steigen offenbar auch die Fälle der Kontrollen. Die durch das HHVG erfolgten Erhöhungen und die durch das TSVG erwarteten Erhöhungen der Behandlungspreise spornen demnach dazu an näher hinzuschauen und sich Geld zurückzuholen, wenn es geht. Auch die drohenden Vertragsstrafen, sind nicht unerheblich.