KKH verhält sich nun vertragsbrüchig

An dieser Stelle haben wir zuletzt darüber berichtet, dass wir von immer mehr Therapeuten Beschwerden wegen zu später Zahlungen durch Abrechnungsdienstleister der Krankenkassen erhalten. Bei diesen Beschwerden ist eindeutiger Spitzenreiter das Abrechnungszentrum Emmendingen.

 

Im letzten Monat war die IKK classic wegen massenweiser zu spät gezahlter Vergütungen für Physiotherapeuten dazu verpflichtet über 2.000,00 € Verzugsschaden auf einen Schlag zu zahlen. Dabei sind die Zahlungsfristen in den Rahmenverträgen klar und deutlich geregelt.

 

Nunmehr erwies sich das Verhalten der KKH als vertragsbrüchig. Diese zahlte Rechnungen von Therapeuten im Umfang von über 40.000 € zu spät und musste deshalb im Juni 2019 über 1.800,00 € Verzugsschaden ersetzen.

 

Derweilen wurde uns seitens des Abrechnungszentrum Emmendingen erläutert, dass es sich eben um Massengeschäfte handeln würde und man sich wundern würde, dass die Therapeuten auf die rechtzeitige Zahlung bestehen. In erschrockener Weise konnten wir darauf nur entgegnen, dass die Verträge zwischen den Krankenkassen und den therapeutischen Praxen für beide Seiten verbindlich sind und somit auch die Zahlungsfristen eingehalten werden müssen. Schließlich prüfen die Abrechnungsdienstleister und Krankenkassen ebenso genauestens jede Verordnung und führen Absetzungen durch, wenn es zu Fehlern gekommen ist. Mit dem gleichen Maßstab muss sich das Verhalten der Krankenkassen messen lassen. Wenn dann wiederum Krankenkassen Abrechnungsdienstleister einsetzen, welche offensichtlich mehrfach nicht in der Lage sind rechtzeitig Zahlungen vorzunehmen, führt dies unweigerlich dazu, dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

Wir raten deshalb auch weiterhin allen Therapeuten auf die Einhaltung der Fristen zu achten, weil sich aus den jeweiligen Rahmenverträgen konkrete Zahlungsfristen ergeben, an welche sich die Krankenkassen zu halten haben.

 

Sollte eine fristgemäße Zahlung nicht erfolgen, können therapeutische Praxen pro Abrechnung, welche zu spät gezahlt wird, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gegenüber der Krankenkasse geltend machen.

Hierzu führen wir aktuell wieder mehreren Klageverfahren, weil die Krankenkassen Therapeuten immer noch versuchen zu erklären, dass dieser Anspruch nicht besteht.