Im Jahr 2019 machte die AOK Niedersachsen durch eine Vielzahl von Regressverfahren wegen Falschabrechnung von Primärprävention auf sich aufmerksam. So wurden Kursteilnehmer zu Einzelheiten der Kurse befragt, was in nicht wenigen Fällen Verstöße gegen den entsprechenden Vertrag mit der AOK Niedersachsen zu Tage beförderte.
Die meisten dieser Verfahren dürften nun abgeschlossen sein und kosteten Betriebsinhaber nicht selten erhebliche Summen.
Allerdings staunten in dieser Woche einige Kursleiter nicht schlecht, die Post von der Polizei bekamen. So wurden offenbar viele Kursleiter angezeigt, welche involviert waren, als es zu Falschabrechnungen kam. Die Staatsanwaltschaft und die AOK Niedersachsen machen den Eindruck, dass hier an der Basis bereits jegliche Rahmenvertragsverstöße und somit Falschabrechnungen im Keim erstickt werden sollen.
Sofern es also vorher zum Abrechnungsbetrug kam, stehen nun die Kursleiter - die häufig Arbeitnehmer sind - im Visier der Strafverfolgungsbehörden und müssen sich wegen Betrug im Gesundheitswesen bzw. Beihilfe dazu verantworten.
Neben einer strafrechtlichen Ahndung ist dann auch regelmäßig die Berufserlaubnis in Gefahr, was viele gar nicht wissen. Im Falle einer Verurteilung muss von der Staatsanwaltschaft das Gesundheitsamt informiert werden, welches anschließend entscheiden muss, ob der Kursleiter noch "zuverlässig" ist. Sofern dies nicht mehr als gegeben angesehen wird, droht insbesondere Therapeuten, die Kursleiter waren, ein Entzug der Berufserlaubnis, was eine enorm drastische Folge wäre, die uns aber aus anderen Verfahren durchaus geläufig und nicht unüblich ist.
Sollten auch Sie betroffen sein, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll - am besten telefonisch unter 024195597991 - an uns.