Wir hatten zum Ende des Jahres 2018 und im Jahre 2019 auf die Rückforderungswelle des Abrechnungszentrum Emmendingen im Auftrag der IKK classic berichtet. Damals forderte die IKK classic über das Abrechnungszentrum Emmendingen von sehr vielen Therapeuten Vergütungen zurück für lange in der Vergangenheit liegende Behandlungen. Aufgrund der Rückforderung des Abrechnungszentrum Emmendingen zahlten daraufhin auch mehrere Abrechnungsdienstleister einfach an das Abrechnungszentrum Emmendingen zurück.
Wie viele andere Therapeuten wollte sich dies ein Physiotherapeut aus Baden-Württemberg nicht gefallen lassen. Durch die Rückforderung des Abrechnungszentrum Emmendingen aus dem Ende des Jahre 2018 für Leistungen, welche im Jahre 2015 abgegeben wurden, zahlte der Abrechnungsdienstleister des Therapeuten an das Abrechnungszentrum Emmendingen und somit an die IKK classic einen Betrag in Höhe von 171,40 € zurück. Hierbei handelte es sich um Abrechnungen der klassischen Massagetherapie und der Fango. Nach Ansicht des Abrechnungszentrum Emmendingen habe eine Begrenzung auf 10 Einheiten bestanden, die der Therapeut jedoch aus keiner rechtlichen Grundlage ersehen konnte. Nachdem dann der Widerspruch des Therapeuten nicht weiterführte, wurde die Rechtsanwaltskanzlei Alt mandatiert und forderte die IKK classic zur Rückzahlung auf. Dies führte jedoch auch nicht zum Erfolg, weshalb dann vor dem Sozialgericht Heilbronn zum Frühjahr des Jahres 2019 Klage eingereicht wurde.
So wurde dem Sozialgericht gegenüber dargestellt, dass eine Rückforderung nicht zulässig war, was insbesondere daran liegt, dass eine entsprechende Begrenzung der klassischen Massagetherapie nicht gesetzlich vorgesehen war. Da nun mehrere Verfahren mit vergleichbaren Situationen positiv für die Therapeuten ausgegangen sind, nachdem Rechtsanwalt D. Benjamin Alt eingeschaltet wurde, erkannte die IKK classic im Sommer 2021 die geltend gemachten Forderungen im Klageverfahren an. So hat sich die IKK classic dazu verpflichtet, die Behandlungskosten in Höhe von 171,40 € zurückzuzahlen sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Dadurch ist sie ebenso verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.
Es zeigt sich also ein weiteres Mal, dass es sich für Therapeuten lohnt, sich nicht alles von Krankenkassen gefallen zu lassen.
Die damalige Rückforderungswelle der IKK classic führte sogar zu Demonstrationen vor dem Abrechnungszentrum Emmendingen und der Prozess war ein Nachspiel der damaligen Rückforderungswelle, bei welchem die IKK classic auch erkennen musste, dass ein Anspruch auf die Rückforderung nicht bestanden hat.