Physiotherapeutische Praxen müssen in der Regel keine Zahlungen an GEMA erbringen

Im Juli 2021 endete nun ein Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam (Aktenzeichen 20 C 154/21), in welchem Rechtsanwalt D. Benjamin Alt mit seiner Kanzlei erneut die rechtlichen Interessen einer physiotherapeutischen Praxis gegen die GEMA erfolgreich vertreten hat. Das Verfahren endete durch Klagerücknahme, welche von den Rechtsanwälten der GEMA ausgesprochen wurde. Das Verfahren reiht sich nunmehr in eine Vielzahl von Verfahren ein, in welcher die Rechtsanwaltskanzlei Alt an unterschiedlichen Gerichten im Bundesgebiet Physiotherapeuten erfolgreich gegen die GEMA verteidigte. 

 

So begehrte die GEMA Zahlungen von einer physiotherapeutischen Praxis bereits im Jahre 2018. Die physiotherapeutische Praxis hatte zunächst einen Vertrag mit der GEMA geschlossen und hatte diesen dann gekündigt. Es lag dann kein vertragliches Verhältnis mehr vor. In der Praxis wurde sowohl im Wartezimmer wie auch im Bereich der Krankengymnastik am Gerät Musik abgespielt. Fitness wurde in der Praxis nicht abgegeben. Nachdem die GEMA die Praxisinhaberin zur Zahlung für das Jahr 2017 aufforderte, wies die Kanzlei Alt die Ansprüche im Frühjahr 2018 zurück. Die Kanzlei Beiten Burkhardt hatte sich mal wieder für die GEMA gemeldet und versucht, die Ansprüche geltend zu machen. Bei dieser Kanzlei handelt es sich um eine solche, welche regelmäßig für die GEMA tätig wird. Weil dann keine Zahlung erfolgte, wurde ein Mahnbescheid seitens der GEMA erwirkt, gegen welchen Widerspruch eingelegt wurde. Es erfolgte dann im Frühjahr 2021 eine Begründung des Mahnbescheids, woraufhin Rechtsanwalt D. Benjamin Alt die Verteidigungsstrategie entwickelt und sowohl dem Gericht wie auch den Rechtsanwälten der GEMA erläuterte, dass keinerlei Verpflichtung für die physiotherapeutische Praxis bestand oder besteht Zahlungen an die GEMA zu leisten. Es wurde nämlich dargestellt, dass die Musik dem Erwerbszweck dient und die Musik nicht öffentlich wiedergegeben wird. 

 

Aufgrund der Klageabweisungsbegründung nahm dann die GEMA die Klage zurück. Das Verfahren endet also positiv für die physiotherapeutische Praxis und die Prozesskosten sind von der GEMA zu tragen. 

 

Sollten Sie als therapeutische Praxis ebenso von der GEMA mit unberechtigten Zahlungsforderungen konfrontiert werden, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Wir konnten bereits therapeutischen Praxen helfen, welche sogar Verträge mit der GEMA geschlossen haben. 

 

Sie erreichen uns am besten telefonisch unter der Telefonnummer 0241/95597991.