In unterschiedlichen Medien haben wir in der Vergangenheit über eine Vielzahl von Klagen berichtet und insbesondere über die Klagen des Abrechnungsdienstleisters Abrechnungsstelle Mittelrhein für Physikalische Therapie mit Sitz in Bonn, welcher sich für seine Mitglieder eingesetzt. Die Abrechnungsstelle Mittelrhein ist nämlich in Vereinsform organisiert und rechnet für die Mitglieder ab.
Wiederrum wurden von der IKK classic nunmehr Zahlungen für die klassische Massagetherapie (KMT) bei dem Indikationsschlüssel EX2c abgesetzt. Es wurden nicht alle Behandlungen gezahlt, weil sich die IKK classic über das Abrechnungszentrum Emmendingen nur bereit erklärt hat 10 Behandlungen zu zahlen. Somit wurden zwei Behandlungen zu jeweils 15,40 € nicht erstattet.
Weil sich eine Begrenzung weder aus der Heilmittelrichtlinie nach aus dem Heilmittelkatalog, welche bis zum Ende des Jahres 2020 galten, ergeben haben, war somit klar, dass die Beklagte zu zahlen hat.
Nach Einleitung der Klage (SG Köln, Az.: 21 KR 811/21) erkannte die IKK classic die Forderungen vollumfänglich an und muss nunmehr die Behandlungskosten mitsamt aller Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Die IKK classic hat somit durch ihr Verhalten beziehungsweise das Verhalten des Abrechnungszentrum Emmendingen erneut zu einem Klageverfahren geführt, welches zu Lasten der Krankenkasse ausgegangen ist.
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Alt, die Abrechnungsstelle Mittelrhein und die betroffene Praxis freute sich darüber, dass die IKK classic nunmehr dazu verpflichtet ist die vollständigen Behandlungskosten zu zahlen, sodass geleistete Arbeit auch ordnungsgemäß vergütet wird.