Nun erwischt es auch die Techniker Krankenkasse

An dieser Stelle haben wir in den letzten Jahren immer wieder von Verfahren berichtet, in welchen Krankenkassen verpflichtet wurden, Zahlungen an Therapeuten oder andere Akteure im Gesundheitswesen zu leisten. Insbesondere in letzter Zeit haben wir berichtet von Verfahren, in welchen Krankenkassen zu spät gezahlt haben. 

Nunmehr kam dies vermehrt bei der Techniker Krankenkasse vor, welche die Abrechnung über die Firma Davaso hat laufen lassen. 

Wir vertraten zuletzt eine Hebamme vor dem Sozialgericht Duisburg (Aktenzeichen S 39 KR 915/21), in welchem die Techniker Krankenkasse auf die Verzugskostenpauschale von 40,00 € und Verzugszinsen verklagt wurde. Die Techniker Krankenkasse hatte über die Davaso eine Rechnung zu spät gezahlt. Auf die Aufforderung der Hebamme zahlte die Techniker Krankenkasse weder die Verzugskostenpauschale noch die Verzugszinsen. 

 

Daraufhin wurde die Rechtsanwaltskanzlei Alt beauftragt, welche dann vor dem Sozialgericht Duisburg die Techniker Krankenkasse verklagte. Nach einem ersten Schriftwechsel im Rahmen des Klageverfahrens erkannte die Techniker Krankenkasse die Ansprüche der Hebamme vollumfänglich an. Über die Davaso wurden anschließend die Verzugskostenpauschale und die Verzugszinsen zügig gezahlt. Die Techniker Krankenkasse verpflichtet sich darüber hinaus sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen. Somit muss die Techniker Krankenkasse auch sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten tragen. 

 

Bei diesem Fall handelt es sich also erneut um einen solchen, bei dem es sich für die Leistungserbringerin gelohnt hat, gegen die Krankenkasse vorzugehen. Einen Zahlungsverzug müssen sich selbstverständlich auch Hebammen nicht gefallen lassen und können diese Ansprüche erfolgreich gegen Krankenkassen durchsetzen.

 

Sollten Sie auch betroffen sein, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.