Ausfallgebühr: Gericht entscheidet zugunsten der Praxis

Die Rechtsanwaltskanzlei Alt führte nunmehr erfolgreich ein Klageverfahren vor dem Amtsgericht Erlangen mit dem Aktenzeichen 5 C 792/21 für eine physiotherapeutische Praxis aus der Region durch. Hierbei ging es um eine Ausfallgebühr in Höhe von 15,00 €, bei welcher sich viele Praxen scheuen den Gerichtsweg zu suchen und es somit sehr wenige Verfahren dieser Art gibt. 

 

Im konkreten Fall unterzeichnete ein Patient eine Behandlungsvereinbarung. In dieser Regelung war festgehalten, dass es sich um eine Terminpraxis handelt und der Termin verbindlich vereinbart wird. Der Patient wurde darauf hingewiesen, dass er mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben hat, wenn er einen Termin nicht wahrnehmen kann. Ebenso war geregelt, dass nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden und pro 10 Minuten der geplanten Behandlungsdauer eine Pauschale in Höhe von 7,50 € berechnet wird. Der Patient wurde auch darauf hingewiesen, dass man am besten so früh wie möglich absagt und auch auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen kann. 

 

Ein Patient nahm dann einen Termin nicht wahr und sagte diesen nicht rechtzeitig ab. Ihm wurden dann für einen Termin insgesamt 15,00 € in Rechnung gestellt, weil die Behandlung 20 Minuten angedauert hätte. Die Praxis konnte allerdings trotz Mahnung keinen Zahlungseingang verzeichnen und ließ dann durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus der Region einen Mahnbescheid beantragen. Gegen diesen Mahnbescheid wurde, wie es sehr häufig der Fall ist, Widerspruch eingelegt. Im Anschluss wurde das Verfahren an das Amtsgericht Erlangen weitergegeben, in welchem die Rechtsanwaltskanzlei Alt die Betreuung übernahm. Es wurde dann insoweit die Sach- und Rechtslage dargestellt und beantragt, dass der Patient sowohl die Ausfallgebühr zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen hat sowie die außergerichtlichen Kosten, welche für die Beantragung des Mahnbescheids entstanden sind, und natürlich auch die Prozesskosten. 

 

Daraufhin zahlte dann der Patient sowohl die Ausfallgebühr wie auch die außergerichtlichen Kosten und bat das Gericht darum, über die Kosten des Gerichtsverfahrens zu entscheiden. Das Amtsgericht Erlangen traf den Beschluss, dass die Kosten des Rechtsstreits von dem Patienten zu zahlen sind, weil das Gericht davon ausging, dass die Praxis im Recht ist. Weil der Patient trotz Mahnung auch nicht gezahlt hat, wurde festgehalten, dass er sich in Verzug befunden hat und die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen hat. Somit konnte die Praxis jedenfalls die Ausfallkosten realisieren, wobei sich einmal wieder gezeigt hat, wie wichtig es ist, eine schriftliche Vereinbarung hierzu - am besten in einem Behandlungsvertrag - abzuschließen. Darüber hinaus muss der Patient nunmehr sämtliche Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten übernehmen, weshalb es für den Patienten insgesamt sehr teuer geworden ist.