Geht Post an die DAVASO weiterhin verloren?

Schon mehrfach haben wir darüber berichtet, dass die Davaso regelmäßig Zahlungen unter dem Hinweis darauf nicht vornimmt, dass Urbelege dort nicht eingegangen sein sollen. 

Genau wegen derartiger Fälle hat die Rechtsanwaltskanzlei Alt inzwischen mehrere Klagen auf den Weg gebracht, welche sich vor allem gegen die Techniker Krankenkassen und DAK gerichtet haben. Viele zugelassenen Leistungserbringer berichteten uns inzwischen ebenso davon, dass immer wieder von der Davaso behauptet wird, dass Urbelege nicht eingegangen seien. Problematisch gestalten sich dann die Fälle, in welchen die zugelassenen Leistungserbringer nicht beweisen können, dass die Urbelege auf den Weg gebracht wurden. Dies ist letztlich nur möglich, wenn die Urbelege per Einschreiben auf den Weg gebracht wurden und am besten noch Zeugen bestehen, welche bezeugen können, welche Belege mitgeschickt wurden. 

 

Einer Praxis aus Brannenburg in Bayern war es jetzt zu wild geworden. Die Praxis übermittelte an die Davaso Urbelege für Patienten der DAK und Techniker Krankenkasse. Die Leistungen in Bezug auf die Behandlungen der DAK-Patienten wurden von der Davaso bezahlt, jedoch nicht die von der Techniker Krankenkasse. Es wurde dann behauptet, dass die Urbelege fehlen. Dies war jedoch nicht möglich, weil die Leistungsabrechnung an die DAK vergütet wurde, sich die Urbelege im selben Umschlag befunden haben und eine Mitarbeiterin als Zeugin die Unterlagen gepackt hat sowie bei Post eingeworfen hatte. Es kam dann allerdings doch zu einer Zahlung der Hauptforderung, jedoch nicht zu der Zahlung der Verzugszinsen und Verzugskostenpauschale. Die Verzugskostenpauschale belief sich auf 40,00 € und die Verzugszinsen allein auf 30,67 €. Trotz Zahlungsaufforderung wurde jedoch eine Zahlung der Davaso bzw. Techniker Krankenkasse nicht erbracht. 

 

Es folgte durch die Rechtsanwaltskanzlei Alt die Klageeinreichung vor dem Sozialgericht München, in welchem die Techniker Krankenkassen die Ansprüche anerkannte und eine Zahlung leistete. Das Verfahren lief vor dem Sozialgericht München unter dem Aktenzeichen S 18 KR 714/22. 

 

Der Fall zeigt erneut, dass das Verhalten der Davaso zunehmend Fragen aufwirft und es sich inzwischen nicht mehr um Einzelfälle handelt, in welchen derart gehandelt wird. So wird regelmäßig mitgeteilt, dass Urbelege nicht eingegangen seien und diese tauchen dann immer wieder einmal auf oder eben gar nicht mehr. Dabei hängt das Auftauchen in einigen Fällen, welche uns vorliegen, damit eng zusammen, dass die Praxen nachweisen können, dass die Urbelege doch eingegangen sind. 

 

Jeder mag sich selbst seine Gedanken über dieses Verhalten der Davaso machen. Wegen dieses Vorgehens haben wir jedoch die Krankenkassen, welche die Leistungen der Davaso nutzen, schon wegen Beträgen von mehreren hunderttausend Euro verklagt und werden über diese Verfahren noch berichten.