Physiotherapeut siegt in umfangreichem Rechtsstreit vor Landgericht Darmstadt

Vor dem Landgericht Darmstadt wurde ein Physiotherapeut von einer Patientin verklagt, weil dieser eine Triggerpunkt-Behandlung durchgeführt haben soll und diese letztlich zu einer Bizepssehnenverletzung geführt habe.

 

Es handelte sich um ein umfangreiches Verfahren, in welchem von der Klägerin ganze 30.000 € Schmerzensgeld gefordert wurden. Wie viele andere Praxen auch, wandte sich die physiotherapeutische Praxis nach Eingang des außergerichtlichen Forderungsschreibens direkt an die Rechtsanwaltskanzlei Alt aus Aachen und bat um eine Unterstützung in dem Verfahren. Nachdem die Gegenseite bedauerlicherweise außergerichtlich nicht davon abgebracht werden konnte die Ansprüche nicht weiter zu verfolgen, kam es zum Klageverfahren. In diesem Klageverfahren wurde die Vertretung durch uns übernommen und die Berufshaftpflichtversicherung konnte davon überzeugt werden, dass wir die Vertretung hochqualitativ vornehmen. 

 

In dem umfangreichen Verfahren, in welchem es um die Feststellung des Behandlungsfehlers und der Schmerzensgeldansprüche ging, wurde letztlich seitens des Gerichts ein Sachverständiger beauftragt, wie es üblich ist, und dieser konnte gemäß unserem Vortrag nicht feststellen, dass die behauptete Verletzung der Patientin durch die physiotherapeutische Praxis verursacht wurde. Das Gericht entsprach dann mit Urteil vom 14.07.2022 (Aktenzeichen LG Darmstadt 27 O 327/19) vollumfänglich unseren Anträgen. Die Klage der Patientin wurde abgewiesen. Die Patientin ist nunmehr verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

 

Wir stellen über die letzten Jahre hinweg fest, dass es zu immer mehr Klageverfahren gegenüber therapeutischen Praxen kommt. Wir vertreten deshalb immer häufiger physiotherapeutische, ergotherapeutische, podologische oder logopädische Praxen wegen angeblicher Behandlungsfehler im gesamten Bundesgebiet.

 

Sollten Sie auch von einem solchen Fall betroffen sein, suchen Sie am besten einfach den schnellen telefonischen Weg zu uns, so dass wir mit Ihnen gemeinsam besprechen können, ob eine Vertretung durch uns in Frage kommt.