SVLFG wird jetzt in 6 Verfahren verklagt

Viele therapeutische Praxen leiden darunter, dass gesetzliche Krankenversicherungen nicht rechtzeitig zahlen. Nicht zuletzt betrifft dies Praxen, welche ihre Rechnungen an die Firma Davaso übermitteln. Die Davaso übernimmt administrative Aufgaben im Rahmen der Abrechnung für eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen. So ist es auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). 

 

Es kam nunmehr gehäuft vor, dass die Davaso offenbar die rechtzeitige Bearbeitung nicht vornahm, wie letztlich die SVLFG mitteilte. Leistungsvergütungen für eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen wurden also nicht oder nicht rechtzeitig beglichen. Weil viele Therapeuten sich dies nicht mehr bieten lassen wollten, wurden wir in insgesamt 6 Klageverfahren beauftragt dem Zustand ein Ende zu bereiten und reichten somit vor dem Sozialgericht Köln 6 Klagen ein. Dabei ging es also zum einen um monatliche Leistungsabrechnungen, teils sogar in fünfstelliger Höhe, bis hin zu Verfahren, in denen die Verzugszinsen und Verzugskostenpauschalen nicht beglichen wurde. 

 

Wir hoffen einen Beitrag dazu leisten zu können, dass sich die Zahlungsmoral bei der SVLFG verbessert und die therapeutischen Praxen für ihre ordnungsgemäßen Leistungen auch gemäß den Fristen aus dem Rahmenvertrag vergütet werden. Schließlich kann es nicht angehen, dass die therapeutischen Praxen ihr Bestes für die Gesundung der Patienten geben und die Krankenkassen dann aufgrund interner Unzulänglichkeiten eine rechtzeitige Leistungsvergütung nicht vornehmen. 

 

Wir werden über den Ausgang der Verfahren berichten.