SVLFG fängt sich weitere Klagen ein

Wir berichteten davon, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau (SVLFG) kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei Alt in sechs Verfahren verklagt wurde, weil Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wurden. Dabei ist festzuhalten, dass die SVLFG die DAVASO GmbH in die Abrechnung einbindet. 

 

Da sich nunmehr das Verhalten der SVLFG unter Berücksichtigung des Verhaltens der DAVASO GmbH nicht änderte, wurden weitere fünf Klagen auf den Weg gebracht. 

 

Somit wurden allein innerhalb von wenigen Wochen gegen die SVLFG 11 Klageverfahren auf den Weg gebracht, weil diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. 

 

Es wehren sich somit immer mehr Therapeuten dagegen nicht oder nicht rechtzeitig von gesetzlichen Krankenversicherungen vergütet zu werden. 

 

Nach wie vor beruft sich die DAVASO GmbH und manche der Krankenkassen, welche die DAVASO GmbH in die Abrechnung einbinden, immer wieder darauf, dass sogenannte „Abrechnungsspitzen“ bestehen und deshalb Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Es zeigt sich allerdings durch die vielen Verfahren, welche sich über einen langen Zeitraum hinwegziehen, dass es sich zum einen definitiv nicht um Einzelfälle handelt und zum anderen, dass es sich nicht um situative Fälle handelt, in welchen besonders viele Abrechnungen vorliegen. Vielmehr handelt es sich, so kann von hier aus der Schluss gezogen werden, um ein strukturelles Problem, dass Krankenkassen regelmäßig Zahlungen an Heilmittelerbringer nicht rechtzeitig leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Dadurch entstehen den Leistungserbringern erhebliche Schäden, weil diese selbstverständlich die Vergütung für die erbrachten Leistungen benötigen und den Krankenkassen entsteht Schaden, weil diese erhebliche Prozesskosten tragen müssen wegen den Unzulänglichkeiten bei der Abrechnung. 

 

Über die weiteren Verfahren und deren Ablauf werden wir an dieser Stelle