Wir berichteten erst letzte Woche davon, dass der Landkreis Nienburg/Weser tatsächlich noch zum Ende November 2022, und somit nach dem Zeitpunkt, zu welchem der Bundesgesundheitsminister mittteilte, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht verlängert wird, ein Beschäftigungsverbot für eine Mandantin erlassen hat. Wir traten daraufhin wieder in den Austausch mit dem Landkreis und erläuterten, dass absolutes Unverständnis dafür besteht, Sanktionen noch zum Ende des Monats November 2022 zu verhängen, obwohl ein Monat später die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausläuft und dadurch die Patientenversorgung im Dezember gefährdet wird. So gestaltete es sich nämlich in der Praxis, welche betroffen war. Dort hätte der Praxisbetrieb nicht mehr ohne weiteres weitergeführt werden können.
Es erging dann endlich eine Entscheidung dahingehend, dass das Beschäftigungsverbot wieder aufgehoben wurde, um die Patientenversorgung aufrecht zu erhalten.