Abofallen haben bei Physiotherapeuten weiter Hochkonjunktur (Bella Werbe GmbH)

Unzählige Male hat die Rechtsanwaltskanzlei Alt bereits darauf hingewiesen, dass man sich als therapeutische Praxis davor in Acht nehmen sollte, bei Werbeanrufen in Bezug auf Branchenverzeichnisse zu schnell am Telefon eine Zustimmung zu erteilen. So stellen wir fest, dass nach wie vor Abofallen und dubiose Branchenportale Hochkonjunktur haben, vor allem, wenn es sich um physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische und podologische Praxen handelt. 

 

Immer häufiger hören wir nun auch von der Bella Werbe GmbH, wegen deren Geschäftsgebaren sich therapeutische Praxen an uns wenden. 

 

Meist ist die Masche ziemlich identisch: Man ruft im hektischen Praxisalltag an und erläutert, dass man von der Firma Google anruft. Die meisten Praxen gehen dann tatsächlich davon aus, dass es sich um einen Mitarbeiter der Firma Google handelt. Dann wird erläutert, dass man bisweilen einen kostenfreien Businesseintrag genutzt hat und dieser nun kostenpflichtig geworden sei. Dies würde zu ganz erheblichen Kosten führen. Die meisten Praxen versuchen dann von dieser hohen Kostenlast herunterzukommen und hier bekommt man dann „dankenswerterweise“ das Angebot unterbreitet, dass ein stark rabattiertes Angebot ermöglicht wird, was die Praxen häufig am Telefon bestätigen. Dann hat die Falle zugeschnappt. 

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass Unternehmer, und bei Praxen handelt es sich um solche, kein Widerrufsrecht haben und somit zunächst einmal an den Vertrag gebunden sind. Der Abschluss der Verträge wird üblicherweise auf Band aufgenommen. 

 

Im Regelfall sind die Unternehmen, welche sich derartiger Abofallen bedienen, sehr penetrant, beauftragen nicht selten Inkassounternehmen und diese wiederum versuchen nicht selten die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Bei einem unbedarften Umgang mit einem solchen Fall kann es schnell zu einer Zahlungsverpflichtung von mehreren tausend Euro kommen. Dies muss allerdings nicht sein! 

Im Regelfall liegt der Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung vor, mit welchem man aus einem solchen Vertrag „herauskommt“. Allerdings geben die entsprechenden Firmen meist erst Ruhe, wenn man sich einer versierten Rechtsanwaltskanzlei bedient, welche die Gegenseite davon abhält, Ansprüche weiter geltend zu machen. Die dann für die Rechtsanwaltskanzlei angefallenen Kosten sind deutlich niedriger als die Forderungen des Werbeprotals. Meistens geht es hier um etwa 150,00 € bis 200,00 €. 

 

Wir vertreten seit Jahren im gesamten Bundesgebiet therapeutische Praxen gegen Firmen, welche mit derartigen Abofallen praktizieren. Sollten Sie auch davon betroffen sein, leiten Sie uns direkt die Anschreiben bzw. Rechnung der Gegenseite zu und rufen dann bei uns in der Kanzlei an. Wir erläutern Ihnen gerne, was wir für Sie tun können.