Klagewelle wegen Hausbesuchspauschale hat begonnen

Zum Ende des Jahre 2022 erhielten vor allem physiotherapeutische Praxen aus unterschiedlichen Regionen der Bundesrepublik Forderungsschreiben von gesetzlichen Krankenversicherungen. Hierbei ging es um Rückforderungen für zu hoch abgerechnete Hausbesuchspauschalen. So hatten einige Praxen in den Jahren 2018 bis 2022 bei einem Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung die volle Hausbesuchspauschale abgerechnet, anstelle der geringeren für soziale Einrichtungen. Somit wurde eine zu hohe Abrechnung vorgenommen, welche vielen Krankenkassen zunächst gar nicht aufgefallen ist. 

 

Intensive Rechnungsüberprüfungen der Krankenkassen führten nun dazu, dass die Krankenkassen Rückforderungsansprüche geltend machten. Bei den uns vorliegenden Fällen  handelte es sich zumeist um Forderungen zwischen 500,00 € und 5.000,00 €. Bei den Praxen, welche sich dazu im Jahre 2022 gemeldet hatten, konnten wir in fast allen Fällen feststellen, dass die Rückforderungen berechtigt waren. Insbesondere galt wohl für diese Forderungen eine Rückforderungsmöglichkeit von 4 Jahren und nicht nur von wenigen Monaten. Es zahlten dann einige Praxen die geforderten Beträge zurück, woraufhin die Fälle nach unserer Kenntnis bei den Krankenkassen abgeschlossen wurden. 

 

Manche Praxen zahlten jedoch nicht oder legten teils sogar Widerspruch ein, obwohl rechtliche Gründe dafür meist nicht bestanden haben. Wie wir jetzt erkennen müssen, haben nun Krankenkassen noch im Jahre 2022 Klagen gegen die therapeutischen Praxen auf den Weg gebracht, so dass eine Verjährung nicht eintritt. In diesen Fällen muss man nun unbedingt versuchen eine gute Lösung zu finden, weil die vollständige Durchführung des Klageverfahrens in manchen Fällen erhebliche Konsequenzen bis hin zu einem Strafverfahren haben kann. Es kommt dafür aber auf den Einzelfall an. 

 

Sollten Sie auch in einem vergleichbaren Fall nun von einer gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Sozialgericht verklagt worden sein, rufen Sie am besten kurzfristig unter 024195597991 bei uns an, weil kurze Fristen laufen. Wir beraten und vertreten Sie gerne in solchen Angelegenheiten.