Podologin hat Anspruch auf sektorale Heilpraktikererlaubnis

Vor dem Verwaltungsgericht Stade (Aktenzeichen 6 A 1256/21) vertrat Rechtsanwalt D. Benjamin Alt eine Podologin, welche beim Landkreis Rotenburg (Wümme) einen Antrag auf die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Podologie gestellt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Verwaltung keinen Anspruch der Podologin sah, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis zu erhalten. 

 

Durch Urteil vom 28.12.2022 entschied nun das Verwaltungsgericht Stade, dass die Podologin grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf die Podologie zu erhalten und die Verwaltung dazu verpflichtet ist, unter der Rechtsauffassung des Gerichts den Vorgang noch einmal zu prüfen. Demnach müsse nunmehr die Therapeutin alle relevanten Unterlagen einreichen und die Verwaltung müsse überprüfen, ob eine darüberhinausgehende Kenntnisüberprüfung notwendig ist und wann diese erfolgen soll. 

 

Das Verwaltungsgericht Stade folgte somit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 18.08.2022, Aktenzeichen 1 A 145/20, in welcher sich bereits das Braunschweiger Gericht mit einem vergleichbaren Fall auseinandergesetzt hatte. 

 

Somit zeigt sich, dass immer mehr Gerichte erkennen, dass Podologinnen und Podologen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie haben und diese Anträge nicht einfach abgewiesen werden können, unter dem Hinweis darauf, dass eine solche beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Podologie nicht erteilt werden kann. In jedem Einzelfall muss allerdings die Verwaltung entscheiden, ob eine Erlaubniserteilung nach Aktenlage (also ohne zusätzliche Prüfung) erfolgt, oder ob seitens des Therapeuten noch eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt werden muss. 

 

Die vertretende Podologin freute sich sehr, dass unter der Zuhilfenahme von Rechtsanwalt Alt endlich festgestellt wurde, dass eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie grundsätzlich erteilt werden muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Sie wird sich nun mit der Verwaltung in Verbindung setzen, so dass sie abschließend eine Erlaubnis erteilt bekommen kann.