Auch die BKK24 hat nun hoffentlich gelernt, immer rechtzeitig Zahlungen an physiotherapeutische Praxen zu leisten. So wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Alt vor dem Sozialgericht Hildesheim eine physiotherapeutische Praxis vertreten, welche viel zu spät ihre Vergütung für erbrachte Leistungen erhalten hat. Neben den Behandlungskosten wurde somit auch eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € geltend gemacht. Die Verzugskostenpauschale wurde seitens der BKK24 nicht gezahlt. Vielmehr ignorierte diese die Zahlungsaufforderung der therapeutischen Praxis. Daraufhin wandte sich die Praxis an Rechtsanwalt D. Benjamin Alt, welcher Klage beim Sozialgericht Hildesheim einreichte.
Im Klageverfahren gab die BKK24 als Beklagte dann in einem Zeitraum von wenigen Tagen ein Anerkenntnis ab und verpflichtet sich, sowohl die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € wie auch sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (Sozialgericht Hildesheim, Aktenzeichen S 9 KR 9/23).
Somit verursachte die BKK24 erhebliche Kosten, welche hoffentlich dazu beitragen, dass zukünftig Rechnungen von therapeutischen Praxen fristgemäß gezahlt werden. So muss nun nämlich die BKK24 sowohl die Verzugskostenpauschale zahlen wie auch Rechtsanwaltskosten von 90,96 € und Gerichtskosten von 38,00 €. Auf diese Art kann man natürlich auch dafür sorgen, dass Behandlungen deutlich teurer werden. Letztlich ist nur fraglich, was die Versichertengemeinschaft von derartigen Verhaltensweisen der Krankenkasse hält.
Erhalten Sie auch nicht rechtzeitig die Vergütung von gesetzlichen Krankenversicherungen, obwohl Sie Ihre Leistungen ordnungsgemäß erbracht haben? Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns und wir vertreten Sie auch in derart „kleine“ Fällen, so dass klar wird, dass Sie sich derartige Verhaltensweisen nicht bieten lassen. Rufen Sie an unter 0241 955 97 991.