Die Rechtsanwaltskanzlei Alt hat sich seit vielen Jahren insbesondere der Unterstützung von Therapeutinnen und Therapeuten im gesamten Bundesgebiet verschrieben. So wandte sich nun ein Praxisinhaber aus Niedersachsen mit einer für Rechtsanwalt Alt unglaublichen Geschichte mit der Bitte um Hilfe an die Kanzlei. Diese Beauftragung mündete letztlich in der Erstattung einer Strafanzeige bzw. eines Strafantrages gegenüber dem Vorstand der hkk Krankenkasse, auch Handelskrankenkasse genannt, sowie gegenüber der Prozessbevollmächtigten der hkk.
Dem Rechtsstreit lag zugrunde, dass der Vater des Mandanten bis zum 30.06.2020 eine physiotherapeutische Praxis betrieben hatte und dann seinen Praxisbetrieb beendete. Sein Sohn beantragte eine neue Kassenzulassung und erhielt diese mit einem neuen Institutionskennzeichen. Im Oktober 2022 wurde der Vater des Mandanten aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 1.380,20 € an die hkk zurückzuzahlen, weil sich Versicherte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in sozialen Einrichtungen befunden hätten und somit geringere Hausbesuchskosten hätten abgerechnet werden müssen. Der Mandant wies die hkk dann darauf hin, dass sein Vater am 30.06.2020 seine eigene Praxis geschlossen hatte und auch das Institutionskennzeichen des Vaters nicht mehr betrieben wird.
Daraufhin verklagte die hkk den Mandanten (Sohn) und begehrte von diesem die besagte Zahlung. Als die Klage bei dem Sohn einging, wurde die Rechtsanwaltskanzlei Alt mit der Vertretung beauftragt und beantragte Klageabweisung. Es wurde dargestellt, dass der Mandant erst seit dem 01.07.2020 die physiotherapeutische Praxis betreibt und dem Sozialrecht sowohl die Sippenhaft wie auch die Gesamtrechtsnachfolge fremd sind. Der Sachverhalt wurde dem Gericht gegenüber sauber dargestellt und der hkk wurde geraten, sich bei dem Praxisinhaber zu entschuldigen, weil dieser - nach hiesiger Ansicht - vollkommen unberechtigt in Anspruch genommen wurde. Die hkk legte allerdings noch einmal nach und trug im Gerichtsverfahren falsch vor. Sie erläuterte gegenüber dem Gericht u. a., dass der jetzige Praxisinhaber als zugelassene Physiotherapiepraxis im Zeitraum vom 11.01.2018 bis zum 26.06.2020 Leistungen nicht korrekt abgerechnet habe, er zur Zahlung in Höhe von 1.380,20 € aufgefordert worden sei und er darauf nicht reagiert habe. Dieser Vortrag war jedoch falsch und brachte das Fass zum Überlaufen. So verfügte der aktuelle Praxisinhaber zum in Rede stehenden Zeitpunkt gar nicht über eine Kassenzulassung, wurde von der hkk gar nicht zur Zahlung aufgefordert und reagierte sogar auf das Schreiben, welches an seinen Vater gerichtet war.
Wegen diesem Verhalten und diesem falschen Tatsachenvortrag wurde nun über Rechtsanwalt Alt Strafanzeige und Strafantrag erstattet. Um das Verfahren nicht derart eskalieren zu lassen, hatte Rechtsanwalt Alt vorher noch einmal mit der Prozessbevollmächtigten der hkk Rücksprache gehalten und diese dazu aufgefordert, die Klage zurückzunehmen und sich bei dem Praxisinhaber zu entschuldigen. Dabei wurde allerdings letztlich seitens der Prozessbevollmächtigten der hkk mitgeteilt, dass „man den Fall auch zugunsten der hkk ansehen könne“. Allerdings wurde von Rechtsanwalt Alt deutlich dargestellt, dass dies unter keinen denkbaren Gesichtspunkten der Fall sein könne, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe und insbesondere der aktuelle Praxisinhaber nicht der Rechtsnachfolger seines Vaters ist, was die hkk im Prozess noch behauptet hat.
Letztlich wurde deshalb Strafanzeige und Strafantrag gestellt, weil das an den Tag gelegte Verhalten im Namen der hkk aus hiesiger Sicht unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist und aus Sicht des Praxisinhabers eine absolute Unverschämtheit darstellt. Es wurde somit der Eindruck gewonnen, dass das Gericht unter Vortrag falschen Sachverhalts dazu bewegt werden soll, der hkk Recht zu geben.
Aus hiesiger Sicht ist insbesondere in den letzten Monaten ein Trend dahingehend zu erkennen, dass gesetzliche Krankenversicherungen immer häufiger nach Absetzungsgründen suchen, welche auf ganz unterschiedlichen Grundlagen und Annahmen beruhen. Dass nunmehr jedoch einem Gericht gegenüber ein nachweisbar falscher Sachverhalt dargestellt wird, um dann einen Praxisinhaber zu verurteilen und von diesem Geld zurückerstattet zu bekommen, welches dieser niemals erhalten hat, stellt einen nahezu unglaublichen Sachverhalt dar.
Wir werden über den weiteren Fortgang berichten, wenn es relevante Neuerungen gibt.
Mitunter werden derzeit noch Vorwürfe in Richtung datenschutzrechtlicher Verstöße und die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde geprüft.