Rechtsanwalt Alt unterstützte zwei Physiotherapeuten aus Solingen in einem Klageverfahren einer Patientin wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers. Nach einem längeren Verfahren entschied das Amtsgericht Solingen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.08.2023 (Aktenzeichen 14 C 3/23), dass die Klage abgewiesen wird.
Gemäß dem Vortrag der Patientin wurden ihr im Wesentlichen Übungen falsch vorgemacht und es wären Übungen im Rahmen der Krankengymnastik durchgeführt worden, welche nicht ihrem gesundheitlichen Zustand entsprochen hätten. Aufgrund der Verteidigung von Rechtsanwalt Alt kam das Gericht am Ende zu der Erkenntnis, dass die beweisbelastete Patientin nicht hinreichend beweisen konnte, dass ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten vorgelegen hat. So behauptete zwar die Patientin, dass ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten stattgefunden hat. Das Gericht konnte aufgrund der Schilderungen für die Physiotherapeuten und der Schilderungen der Patienten letztlich nicht feststellen, wie die Behandlung tatsächlich vonstatten gegangen ist. Da die Patientin nicht beweisen konnte, dass eine konkrete und fehlerhafte Art von Übung stattgefunden hat, war korrekterweise die Klage abzuweisen. Somit mussten die Therapeuten bzw. deren Berufshaftpflichtversicherung weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zahlen.
Dazu erklärt Rechtsanwalt D. Benjamin Alt: „Die angeblichen Haftungsfälle von therapeutischen Praxen steigen in den letzten Jahren enorm. Immer mehr Therapeuten wird ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten vorgeworfen und Patienten versuchen Ansprüche geltend zu machen. Dabei ist eine fachkundige Vertretung eines Rechtsanwalts, welcher sich genau mit therapeutischen Behandlungsmethoden auskennt, wichtig. Häufig werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung von den Berufshaftpflichtversicherungen übernommen. Dafür bedarf es aber zunächst einer Klärung. Sollten Sie als Therapeutin oder Therapeut mit einem Vorwurf des behandlungsfehlerhaften Verhaltens konfrontiert werden, rufen Sie am besten einfach direkt bei uns in der Kanzlei an und wir tauschen uns aus, ob wir etwas für Sie tun können. Die Klärung mit der Berufshaftpflichtversicherung übernehmen wir als Service selbstverständlich für Sie. Häufig lässt sich mit einer guten Verteidigungsstrategie ein Anspruch der Patienten abwehren. Dadurch kann die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung oder das Steigen von Versicherungsbeiträgen verhindert werden.“