Erfolgreiche Untätigkeitsklage eines Physio-Schülers gegen Stadt Herne

Ein Auszubildender zum Physiotherapeuten war durch seine Abschlussprüfung gefallen und die Stadt Herne stellte das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung fest. Dagegen wollte sich der Schüler wehren und wandte sich an Rechtsanwalt Alt, welcher regelmäßig Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet zur Prüfungsanfechtung durchführt. Es erfolgte das Widerspruchsverfahren, an dessen Ende allerdings die Stadt Herne als zuständige Behörde über den Widerspruch nicht entschied. Nachdem über Monate hin die Verwaltung eine Entscheidung über den Widerspruch nicht vornahm, wurde von Rechtsanwalt D. Benjamin Alt die Untätigkeitsklage gegen die Stadt Herne im Namen des physiotherapeutischen Schülers auf den Weg gebracht. Nach Erhebung der Klage wurde endlich der Widerspruchsbescheid erlassen. Somit widmete sich die Behörde endlich dem Widerspruchsbescheid, so dass es zu einer Entscheidung kam und der Schüler nicht weiter warten musste. Das Gericht entschied in der Folge, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Behörde zu übernehmen sind. 

 

In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (AZ 4 K 1493/23) wurde also deutlich, dass sich Bürger (auch Schüler) nicht gefallen lassen müssen, dass Verwaltungen eine Bescheidung nicht vornehmen und insbesondere müssen Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen zeitnah bearbeitet werden, zumal natürlich die vollständige Zukunft von einer solchen Entscheidung der Behörde abhängt. Letztlich musste also die Stadt Herne erkennen, dass sie schneller hätte bescheiden müssen und hat nunmehr die Kosten des Verfahrens zu tragen.