
In einem langjährigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln (25 O 104/22) lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem ein Patient in einer Kölner Podologiepraxis behandelt wurde und behauptete, dabei verletzt worden zu sein und im weiteren Verlauf des Verfahrens starb. Es wurden erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber der podologischen Praxis geltend gemacht. Die Erben übernahmen den Fall und stellten weiterhin Forderungen gegenüber der Praxis.
In diesem Verfahren mit mehreren Sachverständigenstellungnahmen, in welchem die podologische Praxis durch Rechtsanwalt Alt vertreten wurde, wurde die Klage letztlich im März 2025 abgewiesen. Das Gericht stellte nicht fest, dass ein Behandlungsfehler erfolgt ist, welcher letztlich negative Gesundheitsfolgen für den Patienten zur Folge hatte.
Welche Schlüsse lassen sich nunmehr aus einem solchen Verfahren ziehen? Rechtsanwalt D. Benjamin Alt weist darauf hin, dass der Dokumentation in therapeutischen Praxen eine enorm hohe Bedeutung zukommt. Dies gilt umso mehr in podologischen Praxen. Von großer Bedeutung ist vor allem die Dokumentation des Gesundheitszustandes, mit welchem sich der Patient in die Praxis begibt sowie die Dokumentation jedes einzelnen Behandlungstermins mit der Aufnahme von möglichen Besonderheiten. Ebenso sollte in der Dokumentation genauestens festgehalten werden, wenn einem Patienten empfohlen wird, dringend einen Arzt zur weiteren Abklärung seines Gesundheitszustands aufzusuchen. Dadurch schützen sich nicht nur podologische Praxen. Weil allerdings insbesondere bei Diabetespatienten gesundheitliche Folgen schnell dramatisch enden können, ist hier besonders großes Augenmerk auf eine gute und umfassende Dokumentation zu legen.
Darüber hinaus spielt ein guter und schriftlicher Behandlungsvertrag eine gewichtige Rolle. Praxen sollten hier nicht auf Lücke setzen, sondern professionell erstellte Behandlungsverträge nutzen, welche auf die Praxis zugeschnitten sind und dadurch weitere Absicherung bieten.
Letztlich zeigt der Fall, wie wichtig eine fachkundige Rechtsberatung und Betreuung in einem solchen Verfahren ist, weil sich ansonsten Praxen erheblichen Gefahren aussetzen können. Die Rechtsanwaltskanzlei Alt betreut im gesamten Bundesgebiet regelmäßig therapeutische und eben auch podologische Praxen.