Im September 2020 wurde in der Presse darüber berichtet, dass in Bayern die bisherigen 3 Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum 15.09.2020 zusammengelegt werden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Hof, Nürnberg und München werden somit die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen in Nürnberg. 

Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sollen nunmehr 12 erfahrene Staatsanwälte in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Fälle der Korruption und des Betrugs aufklären. Dies wurde seitens des bayerischen Justizministers verkündet. 

 

Insbesondere Pflegedienste stehen im Fokus. Gleiches gilt für Ärzte und Physiotherapeuten. Diese Berufsgruppen waren in der Vergangenheit regelmäßig dadurch aufgefallen, dass entweder Leistungen abgerechnet wurden, welche nicht erbracht wurden oder zu viele Leistungen abgerechnet wurden, als welche der Patient tatsächlich erhalten hat. Seitens des Justizministeriums wurde mitgeteilt, dass Betrug und Korruption in den vergangenen Jahren große Dimensionen erreicht habe. Seitens des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn wurde dieser Schritt in Bayern begrüßt. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Hessen, Thüringen und Schleswig-Holstein existieren bereits derartige Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Der Bundesgesundheitsminister legte sogar nach und äußerte, dass er sich freuen würde, wenn die anderen 12 Bundesländer den Beispiel folgen würden. Er erläuterte, dass im Gesundheitswesen zwar hervorragende Arbeit geleistet würde, es jedoch auch um viel Geld ginge. Ferner wurde seitens des Bundesgesundheitsministers darauf hingewiesen, dass es immer einige wenige geben würde, die nicht korrekt arbeiten würden, wenn es um viel Geld ginge. Durch entsprechenden Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen würden dem Gesundheitswesen jährlich Milliardenbeträge verloren gehen. 

 

 

Zuletzt wurde übrigens bei der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität deren Leiter wegen Korruptionsverdacht festgenommen, weil dieser wohl jahrelang die Aufträge für Gutachten an eine bestimmte Firma vergeben habe. Durch Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei der Auftragsvergabe soll derartiges in Nürnberg nunmehr nicht geschehen. 

 

Nach unserer Erfahrung ist eine deutliche Zunahme der Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Akteure im Gesundheitswesen in den letzten Jahren zu verzeichnen. Nach den aktuellen Statistiken spielen hier Physiotherapeuten seit Jahrzehnten eine große Rolle. In den letzten Jahren macht es jedoch den Eindruck, dass insbesondere Pflegedienste noch eine größere Rolle beim Betrug im Gesundheitswesen spielen. 

 

Allerdings muss auch beachtet werden, dass in derartigen Strafverfahren durch die Hinzuziehung eines versierten und erfahrenen Verteidigers, welcher sich sowohl im Bereich des Sozialrechts wie auch im Bereich des Strafrechts auskennt, entsprechende Verfahren sehr beschleunigt werden können, so dass die Folgen für alle Parteien in Grenzen gehalten werden. So kann dann eine Strategie entwickelt werden, um etwaig zu Unrecht erhaltenes Honorar zurückzuführen und die Existenz der Praxis zu sichern, so dass zum einen Patienten weiter versorgt werden können und zum anderen ein etwaig entstandener Schaden auch kompensiert wird. Durch die falsche  Strategie bei der Verteidigung geschieht es nicht selten, dass die Folgen für alle Beteiligten wesentlich gravierender sind. So steht in derartigen Verfahren auch immer der Entzug der Berufserlaubnis zur Debatte, welcher so ziemlich die härteste Strafe für einen Arzt oder Therapeuten bedeuten dürfte. 

 

Ebenso ist zu verzeichnen, dass immer mehr Patienten kritisch bei den Krankenkassen nachfragen, wenn diesen Ungereimtheiten auffallen und es auch immer mehr Stellen gibt, bei welchen sich Patienten melden können. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Strafanzeigen wird auch durch ehemalige Mitarbeiter, von denen man sich eventuell im Schlechten getrennt hat, erstattet. Letztlich dürfte jedoch festzuhalten sein, dass die meisten Strafanzeigen von Krankenkassen selber erstattet werden. Hier können bereits die Abrechnung von Terminen zu falschen Daten zu einer tiefgreifenden Überprüfung führen, welche dann in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen endet. 

 

Seit vielen Jahren unterstützen wir Praxen aus allen Gesundheitsbereichen zu diesem Thema. Dabei wird häufig klar, dass die zu erwartende Strafe durch eine sinnvolle und kooperative Verteidigungsstrategie deutlich gemildert werden kann und dadurch die Existenz der Praxis sowie Arbeitsplätze gesichert werden können sowie die Versorgung der Patienten weiterhin ermöglicht wird. Dies gilt sowohl für den Bereich der Massagepraxen wie auch der Praxen im Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und gleichsam für Arztpraxen und Pflegedienste. 

 

Durch die neuen Strukturen in Bayern ist jedenfalls jetzt schon ersichtlich, dass die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren deutlich zu steigen scheint und somit insbesondere Therapeuten aus Bayern vermehrt mit Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug rechnen müssen, wenn Falschabrechnungen vorgenommen wurden. Dabei sind die häufigsten Bereiche der Physiotherapie zuzuordnen, wenn es sich um die Abrechnung falscher Daten und der Leistungserbringung ohne entsprechende Zertifikatsfortbildungen gehandelt hat.