Dürfen "Thai-Massage-Salons" Patienten behandeln?

 

"Thai-Massage-Salons schießen bundesweit wie Pilze aus dem Boden. Erste Patienten suchen diese Dienstleister bereits auf. Dürfen derartige Salons überhaupt Krake behandeln?

 

Hier kann man nur mit einem klaren „Nein!“ antworten. Thai-Massage-Salons dürfen ausschließlich Wellnessanwendungen abgeben. Wellness ist hingegen nur bei einem gesunden Menschen möglich. Wenn jemand unter Rückenschmerzen leidet, ist es nicht möglich, dass er für dieses Leiden Wellnessanwendungen erhält. Jede Leistung wäre nämlich eine Krankenbehandlung. Wenn er eine Fußmassage erhalten würde, könnte man jedoch von Wellness sprechen, weil er dort schließlich keine Leiden zu beklagen hat.

Sofern nun tatsächlich in einem solchen Etablissement kranke Menschen behandelt werden, ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Gesetzesverstößen vorliegen. Zum einen liegt ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor. Schließlich würden im geschilderten Fall Krankenbehandlungen ohne Verordnung durchgeführt. Zudem ist davon auszugehen, dass es sich bei den dortigen Angestellten nicht um Masseure / med. Bademeister handelt. Diese wären zumindest berechtigt, Therapien, welche sie in ihrer Ausbildung erlernt haben, ohne Verordnung abzugeben. Folglich gibt es keinerlei Regelungen, welche im konkreten Fall die dortigen Krankenbehandlungen legitimiert.

Sofern in einem solchen Salon die Behandlung eines pathologischen Zustandes nachgewiesen werden kann, müssen sowohl das Gesundheitsamt wie auch die Staatsanwaltschaft aktiv werden, wenn diese über den Sachverhalt informiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden und sprechen eindeutig für qualifizierte Fachkräfte und gegen die Behandlung durch „Unqualifizierte“.