GEMA gibt gegen Physiotherapeuten nicht auf

  

In den vergangenen Monaten haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach über die GEMA berichtet und deren Wunsch Beiträge von physiotherapeutischen Praxen zu erhalten. Insbesondere nach mehreren Veröffentlichungen unsererseits in diversen Magazinen kündigten viele Physiotherapeuten die Verträge mit der GEMA. Diese sah dies im Regelfall gar nicht ein und schrieb zumindest an die meisten Therapeuten böse Briefe. Spätestens nach der Mandatierung unserer Kanzlei war jedoch Schluss mit den Zahlungswünschen der GEMA. Keiner unserer Mandanten musste am Ende Zahlungen leisten. Wir unterstützen mehrere Verfahren, bei denen die Therapeuten am Ende in keinem Fall den Kürzeren gezogen haben. Dabei waren mehrere gerichtliche Verfahren und sehr viele außergerichtliche Verfahren. Manche Direktionen der GEMA waren gar nur in der Lage unsere Schreiben zur Kenntnis zu nehmen, wenn wir die vollständige erste Seite mit großen Buchstaben und dem Satz „Bitte lesen Sie dieses Schreiben“ versehen haben. Spätestens dies führt jedoch dazu, dass jemand unsere Schreiben zur Kenntnis nahm und von weiteren Schreiben an den Therapeuten Abstand nahm.

Alles ging zurück auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs, welcher bestätigt hatte, dass ein italienischer Zahnarzt nicht zahlungspflichtig ist, der in seinem Wartezimmer Musik abspielt. Korrekterweise wurde dann in vielen Verfahren die Vergleichbarkeit einer zahnärztlichen Praxis und einer physiotherapeutischen Praxis festgestellt. Die GEMA ließ jedoch nicht locker und schaffte es, dass ein weiteres Verfahren vom europäischen Gerichtshof entschieden wurde. Dabei handelte es sich jedoch um ein Verfahren gegen ein Rehazentrum, welches mehrere Fernsehgeräte in Warteräumen und Trainingsräumen platziert hatte. Das Reha-Zentrum verlor den Rechtsstreit, weil das Gericht davon ausging, dass eine größere Öffentlichkeit angesprochen wird. GEMA-Gebühren waren somit fällig.

Dadurch veranlasst sah die GEMA natürlich wieder alle Physiotherapeuten in der Pflicht Gebühren zu zahlen. Dem ist natürlich nicht so. Dies hätte auch der GEMA auffallen dürfen. Jedoch mussten wir dieser auch Schreiben zukommen lassen , bei der der erste und einzige Satz auf der ersten Seite lautete "Bitte lesen Sie dieses Schreiben“. Klar sein sollte, dass große Rehazentren, welche eine große Fluktuation an Kunden und Patienten vorweisen und viele Fernseher nutzen, möglicherweise GEMA-pflichtig sind. Übliche Praxen von Heilmittelerbringern haben damit jedoch nichts zu tun. Schlechterdings besteht hier einfach nicht eine derartige Fluktuation und somit eine Öffentlichkeit, welche eine GEMA-Pflicht entstehen lassen könnte.

Folglich raten wir unseren Mandanten immer noch Zahlungen an die GEMA wohl zu überdenken. Sofern Heilbehandlungen in einer üblichen Praxis abgegeben werden, kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass eine GEMA-Pflicht besteht. Bei größeren Betrieben und gewerblichen Tätigkeiten kann es anders aussehen. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Wir dürfen gespannt sein, in welche Prozesse sich die GEMA noch wagen wird. Solang kein Urteil vorliegt, welches eine übliche Heilmittelpraxis zur Zahlung verpflichtet, besteht das halt immer noch die Möglichkeit für Praxisinhaber entweder Verträge mit der GEMA ist gar nicht abzuschließen oder diese zu kündigen. In dem zuletzt von uns erstrittenen Urteil stellte das Gericht sogar fest, dass eine fristlose Kündigung möglich ist. Genauso hatten wir es auch immer propagiert. Zu guter letzt dürfen wir noch darauf hinweisen, dass es GEMA-freie Musik gibt. Sofern man diese nutzt und auch konkret belegen kann, um welche Musik es sich handelt, besteht keine GEMA-Pflicht. Es kommt dann auch nicht auf die Größe des Betriebs an.