Gesundheitsämter machen bei Physiotherapeuten ernst
Jeder therapeutische Beruf erfordert die Einhaltung von hygienischen Standards. Allerdings kommt die Vermittlung der Kenntnisse über derartige Standards zum einen in der Ausbildung häufig zu knapp und im täglichen Praxisbetrieb scheint der Fokus nicht selten auf anderen Aufgaben zu liegen. Dies ist nunmehr auch immer mehr Gesundheitsämtern bewusst, sodass wir erkennen müssen, dass es vermehrt zu Kontrollen von physiotherapeutischen Praxen durch Gesundheitsämterkommt. So haben manche Gesundheitsämter begonnen routinemäßige Überprüfungen durchzuführen. Manche Ämter werden allerdings auch erst aktiv, wenn es zu Beschwerden durch Patienten gekommen ist. Ein weiteres Phänomen der letzten Zeit ist es, dass sich nicht selten Physiotherapeuten gegenseitig bei Gesundheitsämtern melden, sodass die Gesundheitsämter eine Prüfung durchführen.
Dabei drohen bei der Nichteinhaltung der hygienerechtlichen Regelungen nicht unerhebliche Strafen bis hin zu Geldstrafen oder der Schließung der Praxis. Hygienemängel können sich dabei an vielen Stellen zeigen. Teilweise sind die Überprüfungen in den Praxen mehr oder weniger intensiv und manche Gesundheitsämter sind auch strenger als andere.
Gerne teilen wir Ihnen auch mit, wo die häufigsten Probleme liegen. Problematisch ist üblicherweise die Nutzung eines normalen Handtuchs im Sanitärbereich der Praxis. Hier sollten Einmalhandtücher verwendet werden, auch wenn dies aus Umweltschutzgründen Bedenken auslöst. Letztlich ist jedoch der Hygiene Vorrang zu gewähren, sodass das Aufhängen eines normalen Handtuchs im Sanitärbereich einer Praxis nicht hingenommen wird. Reinigungsmittel sollten in einem Schrank aufbewahrt werden, welcher insbesondere für Patienten nicht zugängig ist. Optimaler Weise wird dieser Schrank sogar abgeschlossen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Patienten mit den teilweise gefährlichen Reinigungsmitteln in Kontakt kommen. Hier dürfte es sich eher um theoretische Gefahren handeln, welche allerdings von den Gesundheitsämtern häufig trotzdem angenommen werden. Jede Praxis sollte darüber hinaus regelmäßig den Bezug von Behandlungsliegen und Lagerungsmaterial prüfen, weil eine Nutzung nicht mehr stattfinden darf, sobald der Bezug beschädigt ist. Es hilft dann auch nicht, wenn ein Laken oder ein weiterer Bezug genutzt wird. Der eigentliche Bezug der Behandlungsliege oder des Lagerungsmaterials darf nicht beschädigt sein. Ansonsten könnten dort Krankheitserreger eindringen. Darüber hinaus muss jede Praxis über einen Hygieneplan verfügen, welcher festlegt, wann und wie Reinigungen stattfinden und insbesondere welche Vorkehrungen für die Einhaltung der Hygienestandards in der Praxis unternommen werden und wer für die Einhaltung zuständig ist. Dabei erwarten Gesundheitsämter insbesondere die regelmäßige Reinigung des Fußbodens und dass Behandlungsliegen sowie Lagerungsmaterial wie Keile und Rollen zumindest täglich desinfiziert werden.
Selbstverständlich gibt es noch wesentlich mehr Regelungen zur Hygiene, welche eingehalten werden sollen. Die hier dargestellten Regelungen sind jedoch die, welche am häufigsten vernachlässigt werden.
Dementsprechend empfehlen wir jeder Praxis sich intensiv mit den hygienerechtlichen Regelungen auseinander zu setzen. Informationen darüber bietet beispielsweise auch die Berufsgenossenschaft. Hier werden üblicherweise kostenfrei gute Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Hygiene in der Praxis sollte somit eine Selbstverständlichkeit sein und deren regelmäßige Beachtung sichert der Praxis auch dauerhaft den Zuspruch der Patienten und die Existenz.