Notwendige Angaben eines Arbeitsvertrages

 

Das Arbeitsrecht ist ganz allgemein gesprochen eine sehr wichtige Rechtsmaterie. Hier liegt nicht selten der Teufel im Detail. Vor allem in Arbeitsverträgen findet man häufig Fehler.  Über die folgenden Themengebiete sollte sich ein Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages immer Gedanken machen:

 

1. Wer genau ist Arbeitgeber?

2. Wie lautet die vollständige Adresse des Arbeitnehmers?

3. Ab wann soll das Beschäftigungsverhältnis beginnen?

4. Soll das Beschäftigungsverhältnis befristet sein?

5. Handelt es sich um eine Neuanstellung?

6. Erfolgt eine Anstellung als Physiotherapeut oder Masseur/medBM?

7. Soll sich die Probezeit auf volle sechs Monate belaufen?

8. Wie lang soll die wöchentliche Arbeitszeit sein?

9. An welchen Wochentagen soll regelmäßig gearbeitet werden?

10. Wie hoch soll der Bruttomonatslohn sein?

11. Welcher Lohn solche Überstunden gezahlt werden?

12. Sollen Überstunden in Geld oder Freizeit ausgeglichen werden?

13. Soll Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz bestehend oder mehr Urlaub gewährt werden?

14. Werden Nebentätigkeiten in der Physikalischen Therapie vom Arbeitnehmer zusätzlich durchgeführt?

15. Bekommt der Arbeitnehmer einen Praxisschlüssel?

16. Wollen Sie grundsätzlich für Fortbildungen zahlen bzw. die bezuschussen, oder nicht?

17. Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert?

 

Bei der Endformulierung kann nicht oft genug dazu geraten werden keinen „fertigen Formularvertrag“ zu verwenden, sondern durch einen Rechtsanwalt einen Vertrag für den Einzelfall erstellen zu lassen. Dies ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, jedoch dürften Kosten im Falle späterer arbeitsrechtlicher Streitigkeiten weitaus höher sein, wenn man einen schlechten Vertrag genutzt hat.

 

Weitere Informationen zu Arbeitsverträgen finden Sie auch unter https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag !