Welche Behandlungskosten müssen private Krankenversicherungen zahlen?

 

In diversen Fachzeitschriften wird immer wieder diskutiert, welche Kosten eine private Krankenversicherung für eine Heilbehandlung wirklich tragen muss. Das Thema habe ich zuletzt umfassend im VPT Magazin 2016 02 besprochen. Anlass dazu waren vor allem Schreiben privater Krankenversicherungen an Versicherte, welche erläuterten, dass Therapeuten zu teuer sind. Dem muss dringend Einhalt geboten werden, weil mit derartigen Schreiben von privaten Krankenversicherungen Therapeuten derart dargestellt werden, dass der Patient glaubt, dass sich der Therapeut ungerechtfertigt bereichern will. Dem ist regelmäßig nicht so.

Immer häufiger bauen Versicherungen aber Höchstgrenzen in die Versicherungsverträge ein. So geschieht es nicht selten, dass im Vertrag geregelt wird, dass die Höchstsätze der jeweils geltenden GOÄ erstattet werden und eine darüber hinausgehende Leistungspflicht nicht besteht. Sollte sich eine derartige Formulierung in den Versicherungsbedingungen finden, hält beispielsweise das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 25.11.2015 Az. 22 O 156/15) eine Begrenzung für rechtmäßig. Den überschießenden Teil der Liquidation muss dann der Patient selber tragen. Andere Gerichte wie beispielsweise das Landgericht Coburg halten eine solche Klausel für unwirksam. Solange sich aber Patienten nicht häufiger gegen Absetzungen der privaten Krankenversicherung zur Wehr setzen, wird es eine bundeseinheitliche Rechtsprechung höchstwahrscheinlich vorerst nicht geben. Bis dahin sollten Versicherte ganz genau in ihren Vertrag schauen, um festzustellen, welche Sätze tatsächlich erstattet werden.

 

Eine ganz andere Frage ist, welche Kosten der Patient den Therapeuten zu zahlen hat. diese Frage stellt sich nur, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Sollte eine solche nicht geschlossen worden sein, gilt der „übliche“ Preis. Einen solchen zu ermitteln, kann regelmäßig sehr schwierig sein. Ich verweise jedoch auf meinen Artikel im VPT Magazin.

 

Therapeuten sollten sich demnach mit der aktuellen Rechtslage auseinandersetzen, um sich korrekt zu verhalten. Nur so kann sichergestellt sein, dass ein Patient auch eine angemessene Vergütung zahlen muss. Ebenso können Therapeuten, sofern diesen die aktuelle Rechtslage bekannt ist, Patienten darüber aufklären, welche Kosten von der privaten Krankenversicherung getragen werden müssen. Sollte sie sich diese dann verweigern, besteht die Möglichkeit für den Patienten sich rechtlichen Beistand gegen die private Krankenversicherung zu nehmen.